Trotz Meinungsumfragen, die Mehrheiten für die Bilateralen III ergeben (Link 1), ist noch keineswegs sicher, dass auch die Volksabstimmung positiv ausgehen wird. Angesichts der Grösse und Vielfalt des Vertragswerks erstaunt es nicht, dass immer wieder neue Aspekte in den Vordergrund gerückt werden und abgeklärt werden müssen, wie soeben der Familiennachzug durch EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Mit der Wohnungsnot hat die Gegnerschaft ein potenziell wirkungsstarkes Thema entdeckt – mit dem sich zuvor die bürgerliche Politik wenig zu schaffen machte, abgesehen von den liberalen Wohnbaugenossenschaften. Und natürlich soll die Zuwanderung Hauptursache der Wohnungsnot sein.
Allerdings sind leider Entwicklungen zu erkennen und zu befürchten, die bis zum Abstimmungstag ein anderes Anliegen von existenzieller Bedeutung in den Vordergrund rücken können: Die Beschäftigung. Der Fachkräftemangel hat dies verdrängt, aber das kann ändern. Die Beschäftigung hängt – wie auch das Lohnniveau – davon ab, dass die Schweiz weiterhin ungehindert Waren und Dienstleistungen in die europäischen Länder exportieren kann. Und einmal mehr ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht nur für die Exportfirmen von Bedeutung ist, sondern auch für die ihr zuliefernden Firmen aus der Binnenwirtschaft, und für deren Angestellte. Werden infolge des Verlusts von Marktanteilen in Europa Stellen in der Schweiz abgebaut und Löhne gekürzt, kaufen die davon Betroffenen im „binnenwirtschaftlichen“ Detailhandel weniger oder billiger ein, und sie besuchen seltener ein „binnenwirtschaftliches“ Restaurant… Mehr dazu hier.
PolitReflex wandte sich gegen die Forderung, die Bilateralen III dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, und gegen das damit verbundene Erfordernis des Ständemehrs. (Link 2, Link 3) Die Anordnung des obligatorischen Referendums würde die verfassungsmässige Regelung des Staatsvertragsreferendums verletzen. Ständerat Matthias Michel geht in seinem hier beigefügten Votum näher darauf ein (Link 4). – Volk und Stände lehnten 2012 eine Volksinitiative des Auns, die eine Erweiterung des Staatsvertragsreferendums verlangte, mit Volksmehr von 75 % und nota bene sämtlichen Standesstimmen ab (Link).
Darüber hinaus wäre es aber auch staatspolitisch falsch, für dieses Vertragswerk das Ständemehr zu verlangen. Wie die Stimmberechtigten durch dieses Vertragswerk betroffen sind, unterscheidet sich nicht nach ihrer Kantonszugehörigkeit. Es gibt kein besonderes Schutzinteresse derjenigen, deren Stimmkraft durch das Erfordernis des Ständemehrs privilegiert würde.
Im Berichtsmonat befasste sich PolitReflex auch mit der Entwicklung der Kriegsgefahr (Link 5, Link 6) und mit einer schweizerischen Sicherheitspolitik, die den Schutz durch die Nato und die europäischen Demokratien zu selbstverständlich nimmt (Link 7, Link 8) – europäischer Demokratien, gegenüber denen sich gewisse Schweizer Publizisten zu unverhohlener Verachtung hinreissen lassen… (Link 9)
Weitere Themen:
– Migration: Regierungs- oder Departementspolitik? (Link 10)
– Unterschätzte Bedeutung des Europarates für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa (Link 11).
– Wird sich das US-Militär dafür hergeben, einer autoritären Umwandlung der USA durch Trump zu dienen (Link 12)?
Und schliesslich – zum Aufatmen – „Wenn Gemeinden ihr kulturelles Leben und Erbe zugänglich machen“: „Wo bleibt das Positive?“ Zum Beispiel in den Räumen des Gemeindehauses von Uzwil SG. (Link 13)