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PolitReflex Monatsbrief Oktober 2024

Menschenrechtsschutz in Europa / Schweiz und EU / Leben mit Demenz

„Der Richter als ‚Volksfeind'“: Unter diesem Titel (in der Online-Version etwas geändert) steht in der „NZZ am Sonntag“ vom 27. Oktober 2024:  „Verschärfungen von Asylgesetzen scheitern regelmässig vor Gericht, wie jüngst Italiens Verfahren, Flüchtlinge nach Albanien auszulagern. (…) Lässt sich Europas grosser Streit zwischen Richtern und Politikern beilegen? (…) Der Frust der Politiker ist verständlich. (…) Die Politik in Europa will bei der Asylfrage den Spielraum der Richter verkleinern. Dass dies geschieht, ist in der gegenwärtigen Stimmung wohl nur eine Frage der Zeit.“

Gleichentags lesen wir im „SonntagsBlick“ in der vierzehntäglich erscheinenden Gastkolumne des Zürcher SVP-Nationalrats Alfred Heer: „«(…) Die Linken in der Schweiz sehen den EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) mit den richterlichen Politaktivisten als Helfer für alle Vorlagen, die sie an der Urne in der Schweiz verlieren. Bei der Witwenrente haben sie sich jetzt allerdings verrechnet. Anstatt, dass Witwer in Zukunft mehr Geld erhalten, sollen jetzt die Witwen gemäss dem Bundesrat mit massiv weniger Geld abgestraft werden. Anstatt jetzt die Witwenrenten zu kürzen, sollte der Bundesrat aber endlich einmal dem EGMR den Tarif durchgeben und das skandalöse Urteil nicht vollziehen. Merken jetzt auch die Linken endlich, dass fremde Richter keine gute Idee sind?» (Link)

Die nationalen Gerichte, der Gerichtshof der EU (EuGH) in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg wenden Normen an, die im Fall von Landesrecht die nationale Verfassungs- und Gesetzgebung (Konstitutive, Legislative), im Fall europäischen Gemeinschaftsrechts die Mitgliedsstaaten der EU bzw. des Europarates erlassen haben. Diese Normen nach anerkannten Methoden auszulegen und anzuwenden, ist die Pflicht dieser Gerichte. Die Freiheit zur Urteilskritik, zur Infragestellung von Auslegungen ist selbstverständlich zu respektieren, aber man stelle sich vor, ein Gericht würde Menschenrechte aufweichen oder missachten, und in die Urteilsbegründung schriebe es sinngemäss: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der beklagte Staat zur Überzeugung gelangte, sich über diese Rechtsnorm hinwegsetzen zu müssen – also lockern wir sie oder wenden sie gar nicht mehr an. Dadurch würde dieses Gericht die Gewaltenteilung verletzen. Es würde sich anmassen, als Landesgericht an die Stelle der Konstitutive oder Legislative zu treten, als EuGH (in Luxemburg) oder EGMR (in Strassburg) an die Stelle der Mitgliedsstaaten bzw. Konventionsstaaten.

Die Verantwortung und die Kompetenz, zu entscheiden, welches Recht gilt, insbesondere welche Menschenrechte gelten, obliegen für das nationale Recht den Konstitutiven und Legislativen (in der Schweiz unter Mitwirkung von Volk und Ständen), für das gemeinschaftliche europäische Recht den Mitgliedsstaaten von EU bzw. Europarat, letzteren als Konventionsstaaten der EMRK. Wenn sie zur Ansicht gelangen, die Normen, die heute gelten, seien für bestimmte notwendig gewordene migrationspolitische Massnahmen zu eng, haben sie ein reguläres, verantwortungsbewusstes Revisionsverfahren durchzuführen. Ich habe mich hierzu ausführlicher geäussert als Präsident des Vereins „Unser Recht“ auf dessen Homepage, unter dem Titel „Was soll und kann der Bundesrat beim Europarat anstreben?“ (Link).

Rechtspopulisten versuchen nun, den europäischen Menschenrechtsschutz zu diskreditieren und zu Fall zu bringen. Die Ablehnung der SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ 2018 mit 66,3 % Volks-Nein und 100 % Stände-Nein (Link) zeigte, dass eine Mehrheit der Stimmberechtigten Wert auf einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa durch eine gemeinsame Gerichtsbarkeit legt. Seien wir deshalb zuversichtlich, dass die Geltung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR in der Schweiz auch einen nächsten Angriff übersteht, aber der Kampf kann hart werden.

Vier im Oktober erschienene PolitReflexe, die Sie anbei erhalten, befassen sich mit der Verschlechterung der Erfolgsaussichten der laufenden Bemühungen um eine neue Vertragsgrundlage für die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Link 1, Link 2, Link 3, Link 4). Im fünften (Link) gehe ich erneut auf den Einsatz für ein besseres Leben mit Demenz ein: Für die Erkrankten, ihre Angehörigen und Nahestehenden. Mehr dazu finden Sie auf den Webseiten von Alzheimer Schweiz (Link) und der von ihr gegründeten Förderstiftung Alois & Auguste (Link).

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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