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Bilaterale III: Drei Gründe gegen das obligatorische Referendum mit Ständemehr

Der Zuger Ständerat Matthias Michel begründete an der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz vom 18. Oktober, dass es verfassungswidrig wäre, die mit der Europäischen Union ausgehandelten Verträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen und damit dem Ständemehr auszusetzen. Die Delegiertenversammlung entschied so.

Votum von Ständerat Matthias Michel gegen das Ständemehr

(in leicht gekürzter Form gehalten an der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz vom 18. Oktober 2025 in Bern)

Geschätzte Delegierte

Eines der höchsten Güter der Schweiz und in unserer DNA verankert sind die Verfassungsmässigkeit als wesentlicher Teil des Rechtsstaats und damit auch die Rechtssicherheit.

Die Bundesverfassung bestimmt klipp und klar, dass es ein obligatorisches Referendum für Staatsverträge mit Ständemehr nur in zwei Fällen gibt, praktisch aus heutiger Sicht  beim NATO- und beim EU-Beitritt. Beides ist beim nun vorliegenden Verhandlungspaket nicht erfüllt.

Über die Verfassung hinaus nun ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr zu beschliessen, also ein sog. Referendum sui generis, ist höchst fraglich. Drei Gründe sprechen dagegen.

  1. Die Verträge bringen keine Verfassungsänderung. Auch künftig kann die Schweiz bei jeder Rechtsübernahme Nein sagen – wir bleiben souverän. Wenn künftig landesintern ein Gesetz nötig ist, ist das Referendum vorbehalten, und wenn künftig eine Verfassungsänderung nötig wäre, braucht es die Zustimmung von Volk und Ständen. Die Schweiz kann auch das Vernehmlassungsverfahren weiter durchführen oder im Hinblick auf die Übernahme von EU-Recht anpassen. Es gibt auch keine Kompetenzverschiebung zulasten der Kantone. Wäre dies der Fall, würden praktisch alle Kantone das Ständemehr fordern; aber das habe ich bisher nicht gehört.
  2. Nun in einem Einzelfall ein obligatorisches Referendum einzuführen, würde die bisherige Haltung von Parlament und Volk missachten: Alle Versuche, das Parlament zu einer Ausweitung des Staatsvertragsreferendums zu ermächtigen, sind bisher abgelehnt worden. Wenn schon eine Ausweitung müsste das über eine Verfassungsänderung erfolgen.
  3. Es kann es nicht sein, dass das Parlament aus rein politischen Gründen die Verfassung übersteuert: Unser Souverän, Volk und Stände, haben in der Bundesverfassung klare Leitlinien gegeben. Diese sind zu befolgen. Umso mehr, als dass die Unterstellung unter das Ständemehr ein alleiniger und abschliessender Entscheid des Parlaments wäre; also ohne Mitwirkung des Souveräns.

Somit kann es nicht sein, dass ein Parlament nach eigenem Gutdünken, an der Verfassung und am Volk vorbei ein Ständemehr einführt. Das schadet der Verfassungstreue, der Rechtssicherheit und damit auch dem Vertrauen in die Politik. Schliesslich würden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger grösserer Kantone zugunsten derjenigen der kleinen Kantone massiv ungleich behandelt. Das Ständemehr bringt den kleinen Kantone nur einen formalen Vorteil; inhaltlich gewinnen sie nichts.

Aus Gründen der Treue zu den Rechten des Volkes, zur Verfassung, zur Rechtssicherheit und zur Gleichbehandlung aller Schweizer Stimmberechtigten dürfen wir kein Ständemehr fordern. Gerade wir als FDP, die sich seit Beginn unseres Bundesstaates als Wahrerin der Grundprinzipien der Rechtstaatlichkeit und der Verlässlichkeit von Staat und Behörden wie auch der Gleichbehandlung einsetzt. Zugunsten von Verfassungsmässigkeit und Berechenbarkeit. Und Glaubwürdigkeit der FDP.

*

Siehe hierzu auch:

„DAS SCHWEIZERVOLK soll über die Beziehungen Schweiz-EU entscheiden“ (Link)

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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Ein Kommentar

  1. Leider hat Bundesrat Cassis selbst die Diskussion über die taktische Opportunität des Ständemehrs mit seiner Bemerkung anlässlich der Veröffentlichung der Botschaft befeuert, selbstverständlich habe die Ablehnung des doppelten Mehr auch taktische Vorteile für die Vorlage.
    Wie Ständerat Michel nun zeigt, gibt es aber genügend rechtliche und sachliche Gründe gegen das doppelte Mehr. Taktische Überlegungen relativieren die Frage der Verfassungsmässigkeit und verwässern diese letztlich.

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