Gewährung einer Schutzklausel für die Schweiz hätte auch für die EU einen Vorteil gehabt
Um strategisch entscheiden zu können, braucht man Handlungsfreiheit. Diese war für die EU gegenüber der Forderung der Schweiz nach einer Schutzklausel klein: Die Personenfreizügigkeit gilt als unantastbare Errungenschaft, und kaum ein Mitgliedstaat war einverstanden, der Schweiz entgegenzukommen.