Schweizer Medien und Bilaterale III, Momentaufnahme Sonntag, 26.10.25:
– Nun haben sich beide Blätter des NZZ-Verlags für das Erfordernis des Ständemehrs ausgesprochen: Nach der NZZ des Werktags auch die „NZZ am Sonntag“. Daniel Foppa: „Das Ständemehr ist angebracht.“ Haupt-„Argument“ ist die implizite, aber falsche Gleichsetzung von dynamischer mit automatischer Rechtsübernahme. Vor allem hier muss ansetzen, wer nicht will, dass der Wille eines Volksmehrs gebrochen wird durch die zum Teil krasse Stimmkraft-Privilegierung der Stimmenden in den kleinen Kantonen. Mehr dazu hier.
– „Die Kapitulation unserer Demokratie“: Unter diesem Titel präsentiert „SonntagsBlick“ das Ergebnis der Antworten auf die „Frage der Woche“: 76 % Nein zu den Bilateralen III, 24 % Ja. Solche Umfragen sind nicht repräsentativ, sondern Mobilisierungs-Wettkämpfe unter den Kampagnenorganisationen, Parteien und Organisationen. Trotzdem ist ein solches Ergebnis bedenklich.
Der Ausgang der Abstimmung über die Bilateralen III ist jedenfalls offen.
Ein Kommentar
Ich habe einen Leserbrief zum Beitrag von Daniel Foppa an die NZZaS geschickt, der aber nach bisherigen Erfahrungen vermutlich nicht erscheinen wird. Er lautet wie folgt.
Ist das Ständemehr angebracht?
Daniel Foppa hält das es für angebracht, dass die neun EU-Verträge dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr unterstellt werden. Sie würden so tief in unsere Politmechanik eingreifen, dass sie Verfassungsqualität hätten. Er begründet dies vor allem damit, dass die Gesetzgebungskompetenz der Bundesversammlung und der Stimmberechtigten eingeschränkt würde, weil sie von der EU einmal verabschiedete Rechtsakte nicht mehr ändern könnten. Das trifft nicht zu. Die zuständigen Behörden oder die Stimmberechtigten können die Übernahme der EU-Rechtsakte ablehnen, müssen dann aber Ausgleichsmassnahmen der EU in Kauf nehmen. Diese Massnahmen müssen jedoch verhältnismässig sein, was von einem Schiedsgericht überprüft werden kann. Schon heute kann die EU mit Sanktionen reagieren, wenn die Schweiz sich weigert, neues EU-Recht zu übernehmen; eine Überprüfung der Verhältnismässigkeit ist aber nicht möglich. Richtig ist, dass Rechtsakte der EU, denen die Schweiz zugestimmt hat, vom Parlament nicht mehr geändert werden können. Das gilt jedoch bereits nach geltendem Recht. Im Übrigen sieht die Bundesverfassung für Staatsverträge – mit Ausnahme des Beitritts zu Organisationen für kollektive Sicherheit (z.B. NATO) und zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. EU) – kein obligatorisches Referendum mit Ständemehr, sondern nur ein fakultatives Referendum vor. Das ist eine abschliessende Regelung. Die Bundesversammlung hat kein Recht, von sich aus einen Staatsvertrag dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, auch wenn sie ihn für «verfassungswürdig» hält.
Georg Müller, Erlinsbach