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Zur Atomkriegsgefahr – Fragen an die Strategie-Fachwelt

Die ersten und bisher einzigen Atomwaffeneinsätze – auf Hiroshima und Nagasaki – fanden abseits des Kontinents statt, von dem her sie ausgeführt wurden. Von welcher Bedeutung ist für einen rationalen Entscheid über einen Atomwaffeneinsatz das Kriegsziel des Angreifers, das angegriffene Territorium zu besetzen, das darauf lebende Volk und seine Wirtschaft auszubeuten – und vielleicht auch, wie Hitler, dem eigenen Volk „Lebensraum“ zu erschliessen? Und wann setzt der Verteidiger Atomwaffen ein?

Für den angreifenden Staat: Bisher hat Russland gegen die Ukraine keine Atomwaffe eingesetzt, auch keine sogenannt taktische, obwohl ein solcher Einsatz Putins Drohpropaganda-Kriegsführung gegen die europäischen Demokratien hätte stärken können. Was nicht war, kann noch werden. Aber Putin will eine Ukraine für Russland – eine völlig zerstörte und nuklear verstrahlte?

Für den verteidigenden Staat: Könnte ein Atomwaffeneinsatz etwas anderes sein als eine Verzweiflungstat infolge sich abzeichnender Niederlage in konventioneller Kriegführung, mit der wahrscheinlichen Folge eines nuklearen Gegenschlags des Angreifers? Stärkung der Fähigkeit der Demokratien für konventionelle Verteidigung vermindert den Eintritt einer solchen Verzweiflungslage und somit die  Atomkriegsgefahr. (Siehe hierzu den Leitartikel des NZZ-Chefredaktors Eric Gujer vom 11.10.2025).

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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