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114 Artikel

Den Regierungssitz stürmen – und dann?

Revolutionen gelingen nur, wenn sie durch Menschen geführt werden, die sich besser auf Machtgewinn und Machtausübung verstehen als der Machtapparat der bisher Herrschenden, und wenn die Führerinnen und Führer der Revolte die Machtmittel haben, diese zu stürzen. Eine hervorragende, historisch abgestützte Analyse von Volker Reinhardt in der NZZ vom 10.1.23.

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Was die Mitwirkung der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat nützt

Primär wird man den Nutzen der Mitwirkung der Schweiz als nichtständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat daran messen, ob sie in den kommenden zwei Jahren mit andern Ratsmitgliedern dazu beitragen kann, die vier Prioritäten voranzubringen, für die sich der Bundesrat entschieden hat: Friedensförderung, Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, Klimasicherheit, Stärkung der Effizienz des UNO-Sicherheitsrats. Aber unabhängig davon werden die Erfahrungen, die die Schweiz macht, förderlich sein für die künftige Gestaltung einer realistischen Aussen- und Sicherheitspolitik.

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Wählt die Bundesversammlung allmächtige Chefinnen und Chefs der Departemente?

Auch in der Schweiz werden eigentlich die wichtigsten Politiken durch die Gesamtregierung gestaltet und entschieden. Dennoch läuft jetzt die Diskussion über die bevorstehenden Bundesratswahlen, wie wenn die Bundesversammlung allmächtige Departementschefinnen und -chefs wählen würde. Nur schon die Möglichkeit, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat ein bestimmtes Departement übernähme, kann so zum Ausschlussgrund werden.

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Eine glaubwürdige Nationale Menschenrechts-Institution für die Schweiz

National- und Ständerat haben der gesetzlichen Grundlage für die Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution (NMRI) mit deutlichen Mehrheiten zugestimmt, und das Referendum wurde nicht ergriffen. 2023 wird die NMRI ihre Arbeit aufnehmen. Ihre Glaubwürdigkeit hängt aber von ihrer Wirksamkeit ab, und diese von einer genügenden Finanzierung.

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Wenn die Geltung der Bundesverfassung als “formaljuristisch” bezeichnet wird

Die Bundesverfassung (BV) ist schwach geschützt. Obwohl durch Volks- und Ständemehr doppelt legitimiert, kann sie durch einfache Gesetzgebung materiell abgeändert werden, ohne dass dies im Verfassungstext sichtbar wird. Selbst einige linke Ständeräte haben soeben wieder eine Verfassungsgerichtsbarkeit abgelehnt. Dazu passt, wenn es jetzt als “formaljuristisch” bezeichnet wird, dass die BV keine Vorwirkung von Volksinitiativen zulässt.

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Vorwirkung von Volksinitiativen?

Die Bestimmungen der Bundesverfassung (BV, Art. 139) über die Volksinitiative geben dieser keine Vorwirkung. Sollte die heftige Debatte, die im Fall der Kampfflugzeugbeschaffung geführt wird, in einen Vorstoss zur Einführung der Vorwirkung in die BV münden, würde sich ihre Zwiespältigkeit zeigen.

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Die Bundesverfassung bleibt der Gesetzgebung untergeordnet – trotz Volks- und Ständemehr

Was man hat, das hat man: Das Parlament beharrt darauf, die Verfassung materiell ändern, Verfassungsrechte materiell einschränken zu können, sofern das fakultative Referendum ausbleibt oder überwunden wird. Erneut entschied der Ständerat am 12. September 2022, dass das Bundesgericht weiterhin auch verfassungswidrige Gesetzesbestimmungen anwenden muss. Zwei Motionen zur Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit wurden abgelehnt.

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