Sie befinden sich hier:

Wenn die Geltung der Bundesverfassung als „formaljuristisch“ bezeichnet wird

Die Bundesverfassung (BV) ist schwach geschützt. Obwohl durch Volks- und Ständemehr doppelt legitimiert, kann sie durch einfache Gesetzgebung materiell abgeändert werden, ohne dass dies im Verfassungstext sichtbar wird. Selbst einige linke Ständeräte haben soeben wieder eine Verfassungsgerichtsbarkeit abgelehnt. Dazu passt, wenn es jetzt als „formaljuristisch“ bezeichnet wird, dass die BV keine Vorwirkung von Volksinitiativen zulässt.

„Formaljuristisch“ assoziiert „überspitzten Formalismus“: „Überspitzter Formalismus liegt unter anderem dann vor, wenn eine Behörde formelle Vorschriften mit übertriebener Schärfe handhabt“, definiert das Bundesgericht (Link). Die im Fall der Anti-F-35-Initiative ausgebrochene heftige Auseinandersetzung um die Vorwirkung zeigt aber, dass es nicht um Formelles, sondern um Substanzielles geht – auch aus Sicht derer, die es richtig finden, dass die Verfassung, die keine Vorwirkung zulässt, respektiert wurde.

Wenn nun ein Teil des politischen Spektrums in seinem Vertrauen in die Demokratie erschüttert ist, sind für die Einführung einer Vorwirkung von Volksinitiativen Vorstösse zu unternehmen, und ist, wenn diese scheitern, eine Volksinitiative zu lancieren. Es wird interessant sein, wie die Befürworter:innen der Vorwirkung die Revisionsnorm ausgestalten werden. Denn sie werden dann auf die Zwiespältigkeit einer Vorwirkung aufmerksam.

Nicht überraschen würde, wenn sich auch die SVP hinter einen solchen Vorstoss stellen würde, denn sie könnte stark von Vorwirkung profitieren, zum Beispiel wenn sie eine Volksinitiative zur Verstetigung der europapolitischen Blockade lanciert.

Mehr dazu hier.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Vorwirkung von Volksinitiativen?

Die Bestimmungen der Bundesverfassung (BV, Art. 139) über die Volksinitiative geben dieser keine Vorwirkung. Sollte die heftige Debatte, die im Fall der Kampfflugzeugbeschaffung geführt wird, in einen Vorstoss zur Einführung der Vorwirkung in die BV münden, würde sich ihre Zwiespältigkeit zeigen.

Weiterlesen »

Burkas – „aus den Augen, aus dem Sinn?“

Ja, ich teile die Empörung darüber, dass Männer Frauen zur Verschleierung zwingen. Und wenn kein Zwang ausgeübt wird: Es ist traurig, dass es heute noch Menschen gibt, die glauben, ihr Seelenheil hänge davon ab, dass sie sich verschleiern, bzw. dass sich ihre Frauen und Töchter verschleiern. Aber was kann sinnvoll getan werden? Und konkret: Was bewirken Burkaverbote?

Weiterlesen »

Demokratien müssen für loyale Sicherheitskräfte sorgen.

In Frankreich drohen Militärs mit Putsch, und Marine Le Pen gibt ihnen sofort zu erkennen, dass sie die Rolle als Chefin oder Aushängeschild einer Militärdiktatur nicht ausschlagen würde. Deutschland muss sich mit Rechtsextremisten in einem Eliteverband der Bundeswehr und in einigen Polizeikorps auseinandersetzen. Das rückt ins Licht, dass Demokratien für loyale Sicherheitskräfte sorgen müssen. Dies erfordert stetige Arbeit an den Korpskulturen.

Weiterlesen »