Zwingt das Neutralitätsrecht zur Gleichbehandlung von Täter und Opfer?
„Stimmt die Schweiz Waffenlieferungen über Drittländer in die Ukraine zu, müsste sie auch zu Waffenlieferungen nach Russland ja sagen“, fasst die „NZZ am Sonntag“ die Haltung des Bundesrates zusammen. Und so äussert sich auch Bundesrat Guy Parmelin in einem Interview im „SonntagsBlick“ (5.6.22). Das ist unhaltbar, denn ein Neutralitätsrecht, das zur Gleichbehandlung des Völkerrecht brechenden Täters mit seinem Opfer zwänge, entzöge seiner künftigen Geltung die Grundlage.