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134 Artikel

Zwingt das Neutralitätsrecht zur Gleichbehandlung von Täter und Opfer?

„Stimmt die Schweiz Waffenlieferungen über Drittländer in die Ukraine zu, müsste sie auch zu Waffenlieferungen nach Russland ja sagen“, fasst die „NZZ am Sonntag“ die Haltung des Bundesrates zusammen. Und so äussert sich auch Bundesrat Guy Parmelin in einem Interview im „SonntagsBlick“ (5.6.22). Das ist unhaltbar, denn ein Neutralitätsrecht, das zur Gleichbehandlung des Völkerrecht brechenden Täters mit seinem Opfer zwänge, entzöge seiner künftigen Geltung die Grundlage.

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Wenn Schweizer im Ausland gegen Unrecht in den Krieg ziehen.

Wenn sich Schweizer und vielleicht auch Schweizerinnen der «Internationalen Legion der Territorialverteidigung der Ukraine» anschlössen, die der ukrainische Präsident Selenski geschaffen hat, träten sie in die Fussstapfen der Spanienkämpfer: Jener Schweizer, die 1936-39 die spanische Republik in ihrem letztlich erfolglosen Kampf gegen die Revolte des faschistischen Generals Franco unterstützten. Viele von ihnen wurden nach ihrer Rückkehr in die Schweiz bestraft. 2009 beschlossen die Eidgenössischen Räte ihre Rehabilitierung.

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Zur Forderung, dass Krebskranke vor ungeimpften Covid-Kranken behandelt werden.

Der Druck auf Ungeimpfte wächst – nicht primär durch den Staat, sondern durch Mitmenschen, denen das Verhalten der Impfverweigerer Schaden zufügen kann. Ein neuer Höhepunkt ist die Forderung von Oncosuisse, der Dachorganisation der Organisationen, die sich für Krebskranke einsetzen, dass diese in den Spitälern vor ungeimpften Covid-Kranken zu behandeln seien.

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Streit mit Polen um Rechtsstaatlichkeit: Deutschland sollte nicht an der Front stehen müssen.

Die Beziehungen zwischen Polen und Deutschland sind durch die Untaten der Nazis so belastet, dass es den autoritären Kräften in Polen innenpolitisch viel zu leicht fällt, deutsche Vorhaltungen polemisch zurückzuweisen. Bei allem Respekt, bei aller Dankbarkeit für die Leistung Deutschlands, einen stabilen demokratischen Rechtsstaat aufgebaut zu haben – die EU ist gross genug, um andere an die vorderste Front des Rechtsstaatsstreits zu stellen: Nebst der Kommission vor allem Staaten, die selbst Opfer der Nazis waren.

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„Menschenwürde und die Freiheit höher zu gewichten als das Recht auf Leben“?

„Als ethisches Leitbild dient «Aufrecht Schweiz» die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Version von 1948. Daraus leitet die Vereinigung ihren radikalen Freiheitsbegriff ab: Gebe es innerhalb der Menschenrechte scheinbare Widersprüche, seien die Menschenwürde und die Freiheit höher zu gewichten als das Recht auf Leben.“ (NZZ 1.12.21, S. 7*).

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Ombudsarbeit entschärft Konflikte und schützt Grundrechte – warum verzichtet der Bund darauf?

„Im Dienste des Rechts. Zwischenhalt nach einem halben Jahrhundert Ombudsarbeit.“ Unter diesem Titel legt die Ombudsstelle der Stadt Zürich eine sehr beachtenswerte, knapp gehaltene, aber substanzreiche Publikation vor. Trotz guter Erfahrungen in Städten und Kantonen wurde auf Bundesebene bisher keine Ombudsstelle eingeführt. Dabei kann es in verschiedener Hinsicht „teuer“ zu stehen kommen, wenn auch nur ein einziger Mensch wegen einer Auseinandersetzung mit einer Behörde, die nicht geschlichtet wurde, obwohl es möglich gewesen wäre, querulatorisch oder gar gewalttätig wird.

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