Die Richter seien „Verbündete“ der Regierung, schilt Keilani: „Wer hingegen nicht mehr sicher sein kann, Verbündete in Karlsruhe zu haben, das ist der Bürger.“
Zum Vergleich ein Auszug aus dem Kommentar von Reinhard Müller in der „Frankfurter Allgemeinen“ (1.12.21):
Das Urteil gebe „zweifellos der Politik Rückenwind, warnt sie aber auch. Ein Freibrief ist die Entscheidung keineswegs. Die Notbremse ist nach damaligen Erkenntnissen tragfähig begründet worden. Gesetzgeberisches Handeln ist demnach umso dringlicher, je größer die Gefahren „gänzlich freier Grundrechtsausübung“ sind. Heute ist zu fragen, ob nicht eine Impfpflicht nötig und angemessen ist im Vergleich etwa zu einem weiteren Lockdown für alle, wenn doch vor allem Ungeimpfte das Virus weitergeben und schwer erkranken.“
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NZZ-Redaktorin Katharina Fontana beklagt immer wieder, unser Bundesgericht überschreite die Grenzen der juristischen Prüfung und entscheide politisch. Die Kollegin in Berlin hat offenbar ein anderes Verständnis. Sie wirft dem Gericht in Karlsruhe vor, die Beschwerden nach rein juristischen Kriterien behandelt zu haben: „Als ob es eine Jura-Klausur wäre.“
Das schweizerische Bundesgericht ist kein Verfassungsgericht. Die Bundesverfassung verpflichtet es, auch verfassungswidrige Bundesgesetz anzuwenden – ausser wenn sie einen Staatsvertrag verletzen, insbesondere die Europäischen Menschenrechtskonvention. Angesichts der Erwartungshaltung der Berliner Redaktion der NZZ fragt man sich, ob sich die NZZ auf die Seite derer schlagen wird, die auch in der Schweiz verlangen, die Bindung des Bundesgerichts an verfassungswidrige Gesetze sei aufzuheben.