Die polnische Regierung und die Regierungspartei haben bereits einen Gegenangriff gegen Deutschland im Gang: Sie fordern Reparationszahlungen für die Schäden, die die Nazis Polen zugefügt haben. Die deutsche Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dies sei völkerrechtlich einwandfrei geregelt worden. Sie könnte aber gut daran tun, Hand zu bieten für eine Überprüfung dieses Rechtsstandpunkts durch eine unabhängige internationale Völkerrechtskommission.
NZZ-Korrespondent Ivo Mijnssen gibt in einem Bericht über den Besuch der neuen deutschen Aussenministerin Annalena Baerbock einen Überblick über die Konflikte zwischen Polen und Deutschland (13.12.21, Link). Sie werden die autoritäre polnische Regierungspartei wohl stärken. Für die Rechtsstaatlichkeit ist dadurch nichts gewonnen.
Es ist richtig, ja nötig, dass die EU von Polen die Einhaltung gemeinschaftlicher Rechtsstaatsgrundsätze verlangt. Sie darf dies nicht dem politischen und strategischen Anliegen unterordnen, dass Polen Mitglied der Union bleibt. Polen wird sich neu entscheiden müssen, ob das Land einer Union angehören will, die ihre Grundsätze hochhält und sich weiterentwickelt.