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„Wenn die Brandmauer einbricht“ – bleibt die Entscheidung über Koalitionsfähigkeit

In einem Meinungsartikel in der „NZZ am Sonntag“ (28.6.26) befasst sich Michael Hermann mit der Frage, ob Deutschland sich den Umgang der Schweiz mit der SVP zum Vorbild nehmen müsste. Sein Urteil fällt vorsichtig aus. Die Diskussion über die „Brandmauer“ darf aber auch nicht den Blick auf die Tatsache verstellen, dass die AfD auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern nur an Regierungsmacht käme, wenn sie koalitionsfähig und koalitionswillig wäre. Als möglich wird erachtet, dass sie im Parlament von Sachsen-Anhalt eine absolute Mehrheit gewinnt und allein regieren kann.

Die AfD vertritt Positionen, die nicht koalitionsfähig sind: Zum Beispiel Austritt aus der EU, Austritt aus der Nato, Hinwendung zu Russland. Werden nach kommenden Wahlen Konstellationen eintreten, in denen sie Partner für dieses Programm findet? Am ehesten das „Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft“ (vormals „Bündnis Sahra Wagenknecht“), wenn dieses in kommenden Wahlen kräftig zulegen könnte. Für eine Partei, deren Programm sozialistische Komponenten hat, kann sich eine Koalition mit der AfD deswegen als unmöglich erweisen – es sei denn, die AfD positioniere sich im wörtlichen Sinn und glaubwürdig „national-sozialistisch„, mit einem zweiten Namens- und Programmteil, der sich auch für rein sozialistische Parteien koalitionsfähig machen würde.

Die Widerstände in den Unionsparteien gegen die AfD sind breit und stark. „Brandmauer“ hin oder her – es ist nicht absehbar, dass die Unionsparteien eine Koalition mit ihr eingehen. SPD und Grüne erst recht nicht, und wohl auch die FDP kaum, wenn sie wieder in Parlamente einzieht. Wenn Koalitionen zerbrechen würden, vor allem diejenige auf Bundesebene zwischen Union und SPD, könnte dies theoretisch die Aufnahme der AfD in eine Regierung begünstigen. Aber solange die AfD unter bestimmendem Einfluss von Rechtsextremisten steht, die die Nazi-Vergangenheit rehabilitieren wollen, und die deshalb sogar für Le Pens Rassemblement National keine Partner sind, sind Minderheitsregierungen wahrscheinlicher. Das deutsche Grundgesetz ermöglicht stabile Minderheitsregierungen. Sie können nur durch „konstruktives Misstrauensvotum“ gestürzt werden..

Übertrieben ist die mitunter erhobene Forderung, demokratische Parteien dürften gar keine Anträge stellen, denen die AfD zustimmen würde. Die demokratischen Parteien würden damit in eine negative Abhängigkeit von der AfD geraten. Die AfD könnte durch eine blosse Absichtserklärung, einen Antrag einer demokratischen Partei zu unterstützen, bewirken, dass sie, die AfD, diesen Antrag als Alleinstellungsmerkmal gewänne. Das kann es gewiss nicht sein. Ebenso klar ist aber, dass demokratische Parteien nicht ganze Programmteile oder programmatische Merkmale der AfD übernehmen können, ohne die eigene Identität zu beschädigen.

Kann „am Schweizer Wesen Deutschland genesen“?

Michael Hermann versucht darzulegen, dass der Umgang mit Christoph Blocher und seiner SVP eine bessere Entwicklung zur Folge hatte als die „Brandmauer“ in Deutschland. Aber er gibt auch zu bedenken: «So überzeugend wir unser System auch finden, selbstgefällige Ratschläge sind fehl am Platz. Es geht hier um ein Land einer anderen Dimension, mit einer anderen Rolle in Europa und der Welt, aber vor allem mit einer ganz anderen Geschichte. Die Furcht, diese könnte sich wiederholen, sitzt tief im kollektiven Bewusstsein.»

Beizufügen wäre: Das schweizerische politische System entspricht nicht mehr dem Ideal der Konkordanz. Dass Parteien Bundesratssitze erhalten, ohne sachpolitische Bedingungen eingehen zu müssen, hat ihren Flügeln und Interessengruppen völlige Handlungsfreiheit und bestimmenden Einfluss auf die Parteiführung gegeben. Dies trifft nebst der SVP insbesondere auch auf die SP zu, deren „Jusoifizierung“ immer wieder abgehandelt wird. Aber auch einflussreiche Vertreterinnen und Vertreter von FDP und Mittepartei stellen sich der Europapolitik des Bundesrates entgegen. So führt die „Zauberformel“ mehr und mehr zu Blockaden, zu Experimenten wie der 13. AHV-Rente, und wohl auch zur Unfähigkeit, Mehrheiten für notwendige Finanzierungen wie der Nachrüstung der Armee zu bilden.

Link zum Artikel von Michael Hermann.

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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