Seit der Annahme der 13. AHV-Rente wissen wir, dass die politische Bedeutung sozialer Erwartungen und Forderungen gestiegen ist. Ein Volksentscheid wie das Nein im Wirtschaftskanton Zürich zu einer geringfügigen Reduktion der Gewinnsteuern für Unternehmen bestätigt diesen Trend.
Deshalb war es geschickt von den Gegnern der Verträge, dass sie auf die Wohnungsnot setzten, sobald es möglich schien, dass der vorgesehene Lohnschutz die Gewerkschaften veranlassen könnte, ihren Widerstand zu vermindern oder gar aufzugeben. Es wird jedenfalls wichtig sein, dass die Verträge durch Kräfte unterstützt werden, die soziale Sorgen ernst nehmen und kein Image sozialer Kälte haben. Sie werden geltend machen können, dass die Verträge von sozialer Bedeutung sind, weil der Zugang schweizerischer Produkte und Dienstleistungen zu den Märkten im EU-Raum auf die Beschäftigung, die Lohnentwicklung und die Haushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden Einfluss haben. Der heute bestehende Fachkräftemangel darf nicht darüber hinwegtäuschen. Mehr dazu: „Den Nutzen der Bilateralen für die nichtexportierenden Unternehmen klären“ (Link).
Zur Zuwanderung erklärt der Bundesrat seine Bereitschaft, sich nötigenfalls über einen Einspruch der EU hinwegzusetzen und die Ausgleichsmassnahmen, die sie treffen kann, hinzunehmen, wenn er im Landesinteresse eine Beschränkung für nötig hält.
Viele Vertragsgegner setzen auf den Niedergang der EU, und damit auf ihren Bedeutungsverlust für die Schweiz. Ein Teil von ihnen steht an der Seite der von Viktor Orban angeführten Kräfte, die sich für diesen Niedergang und für ein Europa entfesselter, durch Allianzen verbundener Nationalstaaten setzen: Zurück zu Strukturen, wie sie bis zum Ersten Weltkrieg bestanden. Ihnen kommt entgegen, dass auch grosse Teile derer, die den Bilateralismus befürworten, ein negatives Bild der EU haben (mehr dazu hier). „Eine Umfrage ergab verheerende Zahlen zum Bild der EU in der Schweizer Bevölkerung“ (Link). „Europapolitik – auf Verachtung bauend?“ (Link). „Die EU – den einen zu rot, den andern zu blau“ (Link).
Setzen wir uns dafür ein, dass mit der Auseinandersetzung über die Verträge auch die Bedeutung der möglichen Entwicklung Europas für die Schweiz ernsthaft diskutiert wird. Der richtige Platz der Schweiz ist an der Seite de europäischen Demokratien.
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Artikel, die „Unser Recht“ veröffentlichte (eine Auswahl):
- Niccolo Raselli: „Freizügigkeitsabkommen und Schutzklausel. Überlegungen zur Schubert-Praxis“ (Link)
- Astrid Epiney: „Bilaterale III: Streitbeilegung und Tragweite. Eine Einschätzung“ (Link)
- Ulrich Gut: „Die Bilateralen III. Überlegungen auf dem Hintergrund von Trumps Handelskrieg“ (Link)
- Astrid Epiney: „Bilaterale III – um was geht es? Ein Überblick“ (Link)
- Andreas Th. Müller: „What’s in a name? Zur Benennung des neuen Abkommens zwischen ‚Kolonialvertrag‘ und ‚Bilaterale III'“ (Link)
- Thomas Pfisterer: „Bilaterale III Schweiz-EU: Vom Beitrag des Parlaments zur dynamischen Rechtsübernahme“ (Link)
- Rudolf Wyder: „Perspektivwechsel. Schweizerischer Europadiskurs aus europäischer Perspektive“ (Link)
- Walter Haller: „Obligatorisches Staatsvertragsreferendum für Abkommen mit der EU?“ (Link)
- „Bilaterale Verträge: Zuständigkeit des EuGH für die Auslegung von EU-Recht“. Interview mit Prof. Dr. Mathias Oesch, Universität Zürich. (Link)
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Mehr dazu bei „PolitReflex“:
- „Schweiz – EU: Szenarien für den Fall der Scheiterns neuer Verträge“ (Link)
- „Was ‚die Wirtschaft‘ zur Stabilisierung der Bilateralen beitragen muss“ (Link)
- „Ohne EU ein besseres Europa?“ (Link)