Sie befinden sich hier:

Den Nutzen der Bilateralen für die nichtexportierenden Unternehmen klären

„Die Schattierung zwischen den Dachverbänden der Arbeitgeber dürfte auch Unterschiede in der Einschätzung des EU-Vertrags spiegeln“ erwartet Wirtschaftsredaktor Hansueli Schöchli in der NZZ vom 22.3.25*. „Im Gewerbeverband ist die Skepsis grösser: Für die vielen binnenorientierten Gewerbebetriebe hat der Marktzugang in der EU direkt kaum ersichtlichen Nutzen.“

Ist es auch für Unternehmen, die selbst nicht exportieren, nachteilig, wenn sich infolge einer Ablehnung des Verhandlungsergebnisses zwischen der Schweiz und der EU der Zugang zu den Märkten und Kooperationen im EU-Raum verschlechtert? Hierüber sollte vor den Beratungen im Parlament und vor einer Volksabstimmung – sofern die Räte sie wagen – Klarheit geschaffen werden.

Weshalb kann ein Unternehmen, das selbst nicht exportiert, daran interessiert sein, dass Schweizer Waren und Dienstleistungen keine Marktanteile in Europa verlieren?

Hierzu ist zunächst zu fragen, ob Unternehmen, die zwar selbst nicht exportieren, aber – teilweise, weitgehend oder ausschliesslich – für exportierende Unternehmen arbeiten, für diesen Teil ihres Auftragsvolumens der Exportwirtschaft oder der Binnenwirtschaft zugeteilt werden. Jedenfalls steht ausser Zweifel, dass sie an diesen Aufträgen interessiert sind und diesbezüglich mit der Exportwirtschaft in einer Interessengemeinschaft stehen.

Ein weiterer Teil der nicht exportierenden Unternehmen hat zahlreiche private Kundschaft, die bei Exportunternehmen sowie bei deren Zulieferern und Auftragnehmern beschäftigt ist. Für diese binnenwirtschaftlichen Unternehmen ist wichtig, wie sich der Marktzugang der Exportwirtschaft in Europa auf die Entwicklung der Beschäftigung und der Löhne auswirkt. Hierbei handelt es sich um ein breites Branchenspektrum, vom Detailhandel über den Tourismus bis zur Bau- und Immobilienbranche, und selbst auf die Landwirtschaft kann sich ein Rückgang der Kaufkraft und der Konsumstimmung nachteilig auswirken.

Die Gegnerschaft wird in einem Abstimmungskampf einen Interessenkonflikt zwischen der „unsympathischen“ Exportwirtschaft mit ihren durch Ausländer durchsetzten Managements und den Sympathieträgern der Binnenwirtschaft, den KMU und Familienunternehmen, hochspielen. Wenn die Gewerkschaften die Vorlage bekämpfen, werden sie zusätzlich den Eindruck erwecken, eine Verschlechterung des Marktzugangs der Exportwirtschaft werde keine Nachteile für die Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung der Lohnabhängigen haben.

Abklärung und Aufklärung tut not.

Link zum eingangs zitierten Artikel von Hansueli Schöchli.

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Bundesrat zu EMRK/EGMR-Vorstössen: Nein zu Kündigung, Ja zu Vorstoss beim Europarat

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage der Schweizer KlimaSeniorinnen gutgeheissen hatte, wurden parlamentarische Vorstösse eingereicht. Der Bundesrat lehnt die Forderungen nach Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab, empfiehlt aber die Überweisung der Motion von Ständerat Andrea Caroni, „darauf hinzuwirken, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an seine Kernaufgabe erinnert“, primär durch Aushandlung eines Zusatzprotokolls zur EMRK.

Weiterlesen »