Fakt ist: Der Bundesrat hat politische Verhandlungsergebnisse veröffentlicht und hierfür Faktenblätter aufgeschaltet (Link). Und jetzt finalisieren die Verhandlungsparteien diese Ergebnisse in juristisch präzisierten Vertragsbestimmungen.
Dieses Vorgehen ist normal und vertretbar. Die Alternative wäre gewesen, dass es der Bundesrat nicht gewagt hätte, über die politischen Verhandlungsergebnisse zu informieren. Das wäre mindestens ebenso heftig kritisiert worden, und wohl mit besserem Grund.
Die „SonntagsZeitung“ suggeriert, die Veröffentlichung dieser finalisierten Vertragsbestimmungen werde die vorangegangenen Informationen als unwahr entlarven. Das ist nicht mehr und nicht weniger als die Prognose der „SonntagsZeitung“ – die schon seit Wochen die Erwartung schürt, sie werde sich gegen die Verhandlungsergebnisse stellen.
Jedenfalls hat die Gegnerschaft keine Bedenken, die Verhandlungsergebnisse abzulehnen, bevor die juristisch perfektionierten Vertragsbestimmungen bekannt sind…