Wird der demokratische Wert des Initiativrechts überschätzt? In Gesprächen über die 10-Millionen-Initiative ist wieder zu hören, auch diese Suppe werde schon nicht so heiss gegessen, wie die Initianten sie angerichtet hätten. Diese Erwartung kann, wenn es knapp wird, den Ausschlag für die Annahme geben. Wer denkt, die Warnungen der Gegner wären nur berechtigt, wenn die Initiative nach Wortlaut und Sinn umgesetzt würde, entscheidet sich leichter für ein Signal- und Protest-Ja.
Tatsächlich werden angenommene Volksinitiativen öfters nur schwach umgesetzt. Sie werden eben «nur» Artikel der Bundesverfassung. Diese ist zwar durch Volks- und Ständemehr stärker legitimiert als ausländische Verfassungen, aber schwächer geschützt, denn man hat in der Schweiz eine Verfassungsgerichtsbarkeit wiederholt abgelehnt: Das volksgewählte Parlament solle zuständig sein für die Umsetzung der Verfassung. Aber das Parlament versteht seine Rolle nicht verfassungsrichterlich. Es setzt Verfassungsbestimmungen nach politischem Gutdünken um und bricht vor allem denjenigen, die aus Volksinitiativen hervorgingen, Spitzen.
Diese Schwäche des Initiativrechts gibt populistischen Parteien und Bewegungen eine zweite Chance: Empörung zu schüren – gern auch in Wahlkämpfen – über die Schwach- oder Nichtumsetzung ihrer angenommenen Initiative, und vielleicht sogar mit einer Durchsetzungsinitiative nochmals vor Volk und Stände zu treten.
Soll man sich nun dafür einsetzen, dass Volksinitiativen streng nach Sinn und Wortlaut umgesetzt werden? Schon deshalb nicht, weil es nichts nützen würde. National- und Ständerat werden sich ihre Kompetenz, die Verfassungswirklichkeit zu gestalten, nicht einschränken oder gar nehmen lassen. Und mitunter kann man ja wirklich froh sein, dass sie den Schaden begrenzen, den eine angenommene Volksinitiative verursachen könnte, wenn sie im radikalen Sinne der Initianten umgesetzt würde.
Aber die Kehrseite ist unerfreulich: Dass radikale Volksinitiativen Mehrheiten finden können, weil ein Teil der Zustimmenden bereits vorwegnimmt, das Parlament werde sie schadensmindernd umsetzen. Vielleicht ein «frommer» Wunsch, aber er sei doch geäussert: Dass die Stimmberechtigten Volksinitiativen ablehnen, wenn sie eine Umsetzung nach Wortlaut und Sinn nicht bejahen könnten.
PolitReflex-Themen seit Erscheinen des Monatsbriefs April 2026:
– „Rechtsextreme Parteien profitieren vorerst von der Friedensordnung eines Teils Europas“ (Link).
– „Rechte Migrierter und Geflüchteter und richterliche Unabhängigkeit schützen!“ – eine gemeinsame Stellungnahme der Sektion Schweiz der Internationalen Juristenkommission und von „Unser Recht“ vor der Tagung des Ministerkomitees des Europarates in Chişinău (Link). Die dort verabschiedete Erklärung finden Sie hier. Aus dem Mai-Newsletter von „Unser Recht“: Diese Erklärung „bekräftigt die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch für Migrierte und Geflohene, anerkennt die Unabhängigkeit des EGMR und macht Vorschläge für die Stärkung des Dialogs zwischen den Staaten, ihren nationalen Gerichten und dem EGMR. Die Erklärung ist ein vertretbares Zwischenergebnis eines politischen Prozesses, der durch einen offenen Brief von neun Mitgliedstaaten angeschoben wurde, in dem sie sich gegen menschenrechtliche Einschränkungen ihrer migrations- und asylpolitischen Handlungsfreiheit wandten.“
– „Die Zukunft des Migrationsrechts in unsicheren Zeiten“. Eine Rezension von Prof. Dr. Barbara von Rütte, verfasst für „Unser Recht“ (Link).
– „Rücktritt des federführenden Bundesrats nach verlorener Volksabstimmung?“ (Link)
– „NZZ in Deutschland und in der Schweiz: Geschäftsstrategie und politische Kursentwicklung“ (Link).
– „Tages-Anzeiger“ stellt Redaktion ohne Kulturressort vor“ (Link).
Erfreulicherweise kann PolitReflex wieder zwei Beiträge von Gastautoren im Ressort «Geschichte und Gegenwart» verbreiten:
– Adrian Knoepfli: „Ohne Migration läuft gar nichts.“ Vorstellung einer Schaffhauser Migrationsgeschichte seit dem Zweiten Weltkrieg (Link).
– Martin Dreyfus: „Von Bäumen weiss ich Weniges zu sagen“. Leicht überarbeitete schriftliche Fassung des Vortrags am Gedenkanlass für Franz Wurm, durchgeführt von OMANUT, Forum für jüdische Kunst und Kultur, am 10. Mai 2026 in Zürich (Link).