Sie befinden sich hier:

Rechte Migrierter und Geflüchteter und richterliche Unabhängigkeit schützen!

Am 14.-15. Mai tagt in der moldawischen Stadt Chişinău das Ministerkomitee des Europarats, dem auch die Schweiz angehört. Es soll eine politische Erklärung zu Migration und Menschenrechten verabschieden. Sowohl die Unabhängigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als auch die Geltung der EMRK für Geflüchtete und Migrierte sind unter Druck geraten. Die Schweizerische Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ-CH) und UNSER RECHT, Schweizer Denkfabrik für Recht und Politik, fordern, dass die Schweiz im Ministerkomitee diesem Druck Widerstand leistet.

Erklärung im Hinblick auf die Ministerkonferenz des Europarats in Chişinău

  1. Die richterliche Unabhängigkeit des EGMR muss verteidigt werden;
  2. Internationales Flüchtlingsrecht muss bei der Auslegung der EMRK berücksichtigt werden;
  3. Es darf keine Sonderregeln im Zusammenhang mit den Menschenrechten von Migrantinnen und Migranten geben;
  4. Der Grundsatz des « non-refoulement », der die Überstellung von Personen in ein Land verbietet, in dem ihnen die reale Gefahr von Folter oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen droht, gilt für alle Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, und unterliegt keinerlei Ausnahmen;
  5. Die «Instrumentalisierung der Migration» durch einen Staat darf Einzelpersonen nicht ihrer Rechte nach der Konvention berauben, ausser wenn dadurch die Voraussetzungen eines öffentlichen Notstands gemäss Artikel 15 der EMRK erfüllt werden; es darf auch nicht vom Grundsatz des «non-refoulement» abgewichen werden;
  6. Die Suche nach «innovativen Lösungen» ist zu begrüssen, doch müssen diese die uneingeschränkte Einhaltung der Nichtzurückweisungsverpflichtungen, den Zugang zu fairen Asylverfahren und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewährleisten.

ICJ-CH:

Dr. iur. Susanne Leuzinger, Präsidentin

Kontakt: susanne.leuzinger@bluewin.ch

Prof. Dr. iur. Marco Sassòli, Vizepräsident

Kontakt: marco.sassoli@unige.ch

UNSER RECHT:

Dr. iur. Ulrich Gut, Präsident

Kontakt: ulrich.gut@Unser-Recht.ch

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Die Bundesverfassung bleibt der Gesetzgebung untergeordnet – trotz Volks- und Ständemehr

Was man hat, das hat man: Das Parlament beharrt darauf, die Verfassung materiell ändern, Verfassungsrechte materiell einschränken zu können, sofern das fakultative Referendum ausbleibt oder überwunden wird. Erneut entschied der Ständerat am 12. September 2022, dass das Bundesgericht weiterhin auch verfassungswidrige Gesetzesbestimmungen anwenden muss. Zwei Motionen zur Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit wurden abgelehnt.

Weiterlesen »

Menschenrechte im Wettbewerb der Systeme

Der Wettbewerb der Systeme ist zurück. Herausforderer des westlichen Konzepts von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten war im 20. Jahrhundert die Sowjetunion, heute sind es primär China und nur wenig zurückhaltender Russland. Ausgespielt wird im Wesentlichen dasselbe: Wir bieten dem Volk, was es will und braucht – das „Paradies der Werktätigen“ in der pathetischen Sprache der Sowjetpropaganda. Ihr aber hält es hin mit formalen Rechten.

Weiterlesen »