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Die Zukunft des Migrationsrechts in unsicheren Zeiten

In einem lesenswerten Artikel in der aktuellen Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins ZBJV wagt Peter Uebersax, emeritierter Professor der Universität Basel und ehemaliger Gerichtsschreiber und Berater am Bundesgericht, einen Blick in die Zukunft des Migrationsrechts. Dabei steht jedoch weniger die Prognose im Zentrum, als vielmehr ein genauer Blick auf die jüngere Entwicklung des (Schweizer) Migrationsrechts.
Rezension von Prof. Dr. iur. Barbara von Rütte*, Universität Bern, verfasst für UNSER RECHT, Schweizer Denkfabrik für Recht und Politik.

Zentrale These des Artikels von Peter Uebersax ist, dass sich im Migrationsrecht bestehende Konflikte zwischen Gesetzgeber und Gerichten akzentuieren, weil letztere Rechte von Migrantinnen und Migranten zunehmend einschränken, während letztere versuchen rechtsstaatliche Garantien zu wahren. (Link zum Artikel.)

Der Beitrag beginnt mit einer kurzen Charakterisierung des Migrationsrechts als besonderes Verwaltungsrecht, das durch zahlreiche Sonderregeln und vor allem eine ausserordentlich hohe Gesetzgebungsdynamik und Internationalisierung geprägt wird – wobei vieles davon nur bedingt mit den Realitäten hinter dem Phänomen Migration zu tun hat (II. und III.). Danach zeigt Uebersax, der zu den Pionieren des Schweizer Migrationsrechts gehört, in wenigen Sätzen – und mittels hilfreicher Tabellen – auf, wie sich das Rechtsgebiet seit Mitte des letzten Jahrhunderts entwickelt hat.

Als zentraler Treiber der Entwicklung des Migrationsrechts identifiziert er die Gerichte, namentlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesgericht auf nationaler Ebene (IV.) Diesen Gerichten steht ein zunehmend aktiver Gesetzgeber gegenüber. Rechtsetzung und Rechtsprechung stehen dabei in einer ständigen Spannung, was Uebersax mit aktuellen Beispielen wie den Pushbacks an europäischen Aussengrenzen und dem Italien-Albanien-Übereinkommen zur Auslagerung von Schutzverfahren illustriert. Diese Konflikte zwischen Legislative und Judikative gehen einher mit einer zunehmenden Einschränkung der Rechte von Migrantinnen und Migranten – insbesondere der Rechte von Drittstaatsangehörigen – und der Schaffung rechtlichen Sonderregimen für ausländische Personen. Dass es auch Gegenbeispiele gibt, widerlegt laut dem Verfasser die grundsätzliche Tendenz zu migrationsrechtlichen Verschärfungen nicht, sondern bestätigt sie vielmehr (V.).

Für die jüngste Zeit beobachtet Uebersax eine Zuspitzung dieses Konflikts. Die Rechte von Migrantinnen und Migranten werden immer weiter eingeschränkt. Greifen Gerichte korrigierend ein, geraten sie selbst unter Druck, wie etwa der Brief von neun europäischen Staaten an den EGMR vom Mai 2025 und der daraus resultierende Chişinău-Prozess zeigt (VI.).

Vor diesem Hintergrund wagt Uebersax seinen Blick in die nähere Zukunft und entwickelt sechs kurze Szenarien (VII.). Er ist dabei nicht besonders zuversichtlich: der «beste» Fall wäre ein Weiterbestehen des aktuellen migrationsrechtlichen Rahmens. Die fünf anderen Szenarien gehen von grösseren Abschottungsversuchen – etwa durch Annahme der sog. Nachhaltigkeitsinitiative – und stärkeren Migrationsbewegungen – etwa aufgrund des Klimawandels, eine Umweltkatastrophe oder einem grösseren Krieg in Europa – aus.

Egal welches Szenario eintreten wird: der Artikel von Peter Uebersax erinnert die Lesenden daran, dass auch Ausländerinnen und Ausländer Menschen sind, deren Würde zu wahren ist.

Barbara von Rütte, Rechtsanwältin, ist seit 2025 Assistenzprofessorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Migrationsrecht am Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern. Ihre Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen im schweizerischen Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere dem Migrationsrecht und dem Recht diverser Gesellschaften, im Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsschutz sowie bei Fragen rund um methodische und interdisziplinäre Zugänge zu den Rechtswissenschaften. Barbara von Rütte hat an den Universitäten Bern und Leiden (Niederlande) Rechtswissenschaften studiert und im Rahmen des Swiss National Center for Competence in Research NCCR – on the move, finanziert durch den Schweizerischen Nationalfonds, an der Universität Bern zur Frage der Verankerung eines Rechts auf Staatsangehörigkeit im Völkerrecht promoviert. Ihr Buch ‘The Human Right to Citizenship. Situating the Right to Citizenship within International and Regional Human Rights Law’ wurde 2022 bei Brill Nijhoff publiziert und mit dem Professor Walther Hug-Preis 2024 ausgezeichnet. Vor ihrer Berufung an die Universität Bern war Barbara von Rütte als Postdoc am Europainstitut der Universität Basel, als Postdoctoral Research Fellow am Max-Planck-Institut für die Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen (Deutschland) sowie als Lehrbeauftragte an der Freien Universität Berlin tätig.

Seit 2020 ist Barbara von Rütte Mitglied der Eidgenössischen Migrationskommission EKM. Sie ist zudem affiliierte Professorin am Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern. Weiter war sie als Konsulentin für den Europarates im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (Frankreich) tätig.

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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