Am 27. September stimmen wir über die Neutralitätsinitiative der SVP ab. Absatz 1 des initiierten Artikels 54a: «Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.» Absatz 2: «Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.» (Link zur Botschaft des Bundesrates mit dem Initiativtext.)
Dieser Initiative muss primär sicherheitspolitisch entgegengetreten werden. Die Initianten behaupten nicht, dass sich der Kleinstaat allein verteidigen kann, wenn eine Grossmacht das Land besetzen will. Das war schon 1940 unmöglich. Die Schweizer Armee und die französische hatten deshalb für den Fall eines deutschen Angriffs auf die Schweiz eine Unterstützung der Schweizer Armee durch die französische vorbereitet. Nach der Kapitulation Frankreichs zogen Bundesrat und General das Gros der Armee ins Alpenréduit zurück. Auf sich allein gestellt ab Landesgrenze alle Landesteile, auch ausserhalb des Alpenraums, zu verteidigen, erachteten sie als unmöglich.
Die Neutralitätsinitiative will aber der Schweiz verbieten, die Unterstützung ihrer militärischen Landesverteidigung durch Streitkräfte des demokratischen Europas vorzubereiten. Dadurch wird ihr Vorbehalt für eine Zusammenarbeit im Angriffsfall absolut unglaubwürdig. Eine Zusammenarbeit, die nicht vorbereitet und eingeübt ist, ist im Angriffsfall schlicht und einfach unmöglich. Dies macht diese Initiative zu einer Réduitinitiative, denn ohne vorbereitete Verteidigungszusammenarbeit könnten Bundesrat und General die Armee erneut bestenfalls ins Alpenréduit zurückziehen. Allerdings könnten die waffen- und cybertechnischen Möglichkeiten eines Angreifers, die Truppen der Schweiz auch im Réduit zu bekämpfen, eine Réduitstrategie unmöglich machen – ganz abgesehen vom Schicksal der Zivilbevölkerung, die ausserhalb des Réduits einer Retorsions- und Erpressungsstrategie des Angreifers ausgesetzt wäre.
Sodann wollen die Initianten der Schweiz verbieten, sich an nichtmilitärischen Massnahmen gegen kriegführende Staaten zu beteiligen (Absatz 3). Mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Drohungen aus der russischen Führung gegen die baltischen Staaten ist es verständlich, wenn diese Initiative nicht nur als Réduit- sondern auch als Putin-Initiative bezeichnet wird. Wie kann die Schweiz im Angriffsfall auf Unterstützung durch das demokratische Europa hoffen, wenn sie diesem jede nichtmilitärische Solidarität verweigert?
Jede auf Bewaffnung setzende Sicherheitspolitik setzt allerdings die Bereitschaft voraus, die Armee und die weiteren sicherheitspolitischen Organe zur Erfüllung der ihnen zugedachten Aufgaben instand zu setzen. Hierzu der beigefügte Artikel „Was tun, damit Rüstungsfinanzierung mehrheitsfähig wird?“ (Link)
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Etwas später, vielleicht erst nach den eidgenössischen Wahlen von 2027, kommt die Volksabstimmung über das Vertragspaket Schweiz-EU («Bilaterale III»). Aber die Auseinandersetzung darüber ist schon voll im Gang. Die Gegnerschaft spricht von «Unterwerfungsvertrag». Sie behauptet, die Rechtsübernahme werde keine «dynamische», sondern eine «automatische» sein, und deshalb unvereinbar mit der direkten Demokratie. Von entscheidender Bedeutung für den Ausgang dieser Auseinandersetzung wird sein, ob das Parlament Verfahren einführt, die sicherstellen, dass jeder Entscheid über die Übernahme von Recht, das Gesetzes- oder Verfassungsrang hat, dem Referendum unterstellt wird und somit vom Volk getroffen wird, bei Verfassungsrang auch von den Ständen.
Thomas Pfisterer hat hierzu für «Unser Recht», Schweizer Denkfabrik für Recht und Politik, Vorschläge und Forderungen erarbeitet, die soeben bei «EIZ Publishing», dem Verlag des Europa-Instituts an der Universität Zürich, unter dem Titel «Bilaterale III: Landesinterne Sicherungen der Demokratie – FOKUS Parlament» erschienen (Link).
Noch offen ist, ob für die Annahme des Vertragspakets ein Volksmehr genügen wird oder ob die Räte auch das Ständemehr verlangen. Hierzu unser hier beigegebener Artikel «Werden sich BefürworterInnen des Ständemehr-Erfordernisses für das Vertragspaket einsetzen?»(Link). Wie darin erneut festgestellt wird, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht das Erfordernis des Ständemehrs abzulehnen. Aber wenn es doch beschlossen wird, ist davon auszugehen, dass auch das Ständemehr erreichbar ist. Dass die SVP und ihre GesinnungsfreundInnen das Ständemehr nicht auf sicher haben, zeigte soeben die Abstimmung über die «10-Millionen-Initiative» (Link). Die Stände erbrachten ein Nein-Mehr.von 12 2/2 gegen 8 4/2 (Link).
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Womit wir uns seit Erscheinen des letzten Monatsbriefs auch noch befassten:
– Ein Schweizer Verleger, Chefredaktor und früherer SVP-Nationalrat mit Dauerbeziehung zum Kreml bereitet Putin die Bahn für eine Präventivkriegs-Propaganda. (Link)
– Blick nach Deutschland: Die Koalitionsunfähigkeit der AfD ist relevanter als die Diskussion über die „Brandmauer“ und deren möglichen Fall. (Link)
– Die SP und Ständerat Jositsch haben sich getrennt. Kann sich dies auf die Parteienlandschaft auswirken? (Link)
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In den letzten Monaten habe ich wieder Werke von Gottfried Keller gelesen – und ein Wort für unsere Zeit gefunden, das ich hier gern beigebe. (Link)