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Bilaterale III: Welche Schweiz mit welcher EU?

Ein „Unterwerfungsvertrag“ sei das Vertragspaket Schweiz-EU – als ob die Schweiz unfähig wäre, Ausgleichsmassnahmen zu verkraften, wenn sie ihr Recht auf Ablehnung einer Rechtsübernahme ausüben würde. Eine Schweiz, der sie solche Schwäche unterstellen, halten sie aber für fähig, die Erosion der bilateralen Beziehungen zu ertragen, die ein Nein zu den Bilateralen III zur Folge hätte. Widersprüchlich ist auch ihre Darstellung der EU.

Für den Fall der Ablehnung einer Rechtsübernahme behaupten sie, die EU werde die Schweiz so hart bestrafen, dass Parlament und Volk keine Ablehnung wagen würden. Die EU würde das Gebot der Verhältnismässigkeit und ein diesbezügliches Urteil des Schiedsgerichts missachten, und sie würde auch ausserhalb des vertraglichen Regelungsbereichs zuschlagen.

Aber sie erwarten, dass die EU auf eine Ablehnung des Vertragspakets besonnen und kooperativ reagieren und schon bald zu einem Wiederaufbau der bilateralen  Beziehungen Hand bieten würde.

Kann damit dieselbe EU gemeint sein? So wenig, wie es dieselbe Schweiz sein könnte, die stark genug wäre, zum Vertragspaket Nein zu sagen und einer Erosion der bilateralen Beziehungen entgegenzusehen, aber angeblich zu schwach wäre, um nach Annahme des Vertragspakets wenn nötig ihr vertragliches Recht auf Ablehnung einer Rechtsübernahme auszuüben.

Der Bundesrat trägt in seiner Botschaft einer der wichtigsten Forderungen Rechnung, die im Vernehmlassungsverfahren erhoben wurden*: Es soll gesetzlich geregelt werden, dass Parlament, Kantone, Interessenorganisationen und Zivilgesellschaft frühzeitig über sich anbahnende Änderungen vertragsrelevanten EU-Rechts informiert werden, sodass die Willensbildung über bevorstehende Entscheide für oder gegen eine Rechtsübernahme rechtzeitig beginnt und gründlich stattfindet. Auch für das „Decision Shaping“, also die konsultative Mitwirkung der Schweiz an der Erarbeitung neuen vertragsrelevanten EU-Rechts, werden ihre Information und ihr Einbezug geregelt.

Der Entscheid der Schweiz und die Entwicklung der EU

Die Zukunft der Europäischen Union ist unsicher geworden. Entschlossene Gegner sind ihr bisher in Ungarn, der Slowakei und in der Person des polnischen Staatspräsidenten erwachsen. In weiteren Mitgliedstaaten stehen EU-gegnerische Parteien an der Schwelle zu Regierungsmacht und könnten sie überschreiten. Sie erhalten Unterstützung von Donald Trump.

Auch in dieser Hinsicht ist das Bild, das schweizerische Vertragsgegner von der EU zeichnen, widersprüchlich. Einerseits sehen sie sie als geradezu diktatorische Macht, anderseits als ein schwaches Gebilde im Niedergang, auf das die starke Schweiz kaum mehr Rücksicht nehmen müsse.

Wenn sich in der Schweiz eine Mehrheit gegen das Vertragspaket bildet, könnte diese versucht sein, die Schweiz als wirtschaftlich relativ starke Partnerin in die Gruppe um Viktor Orban einzubringen und dadurch vielleicht auch Wohlwollen in Washington zu gewinnen – je nachdem, wie lange Trump und seine potenziellen Nachfolger noch an der Macht sind. Die Schweiz würde von diesen Kräften wohl auch umworben. Je schwächer die EU aber würde, desto mehr müsste sich die Schweiz damit befassen, wie sie ihre Interessen gegenüber den europäischen Nationalstaaten verträte, die sich zu neuen, kleineren Allianzen zusammenfinden könnten.

Ein Ja der Schweiz zum Vertragspaket trägt zur Stabilisierung der politischen, ökonomischen und sicherheitspolitischen Verhältnisse bei, ein Nein zu ihrer Schwächung.

 

*  „Bilaterale III: Sicherstellen, dass Rechtsübernahme DYNAMISCH, nicht automatisch wird“ (Link)

Mehr dazu:

„Vertragspaket Schweiz-EU: Es geht um Grundsatzfragen der Aussenbeziehungen“ (Link)

„DAS SCHWEIZERVOLK soll über die Beziehungen Schweiz-EU entscheiden“ (Link)

„Bilaterale III in Wechselwirkung mit globaler und europäischer Entwicklung“ (Link)

„Europapolitik, auf Verachtung bauend?“ (Link)

„‚Bürokratischer Moloch EU‘ und die Entwicklung der Schweizer EU-Politik“ (Link)

„Den Nutzen der Bilateralen für die nichtexportierenden Unternehmen klären“ (Link)

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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