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Gerichte schützen mit dem geltenden Recht auch die demokratische Rechtssetzung

„Angst vor dem Volk“ – unter diesem Titel wird im Frontseiten-Leitartikel der NZZ vom 19.4.25 die Anwendung geltenden Rechts durch Gerichte als „übergriffig“ bekämpft. Das Gegenteil trifft zu: Wenn ein Gericht geltendes Recht nicht anwendet, tritt es an die Stelle der Legislative und verletzt somit die Gewaltenteilung.

Autor des Artikels ist der neue Leiter des Ressorts International der NZZ, Benedict Neff. Er schreibt: «Wenngleich das Urteil gegen Le Pen juristisch vertretbar ist, kann man sich fragen, ob es klug ist, eine prominente Politikerin von einer demokratischen Wahl auszuschliessen. Die Antwort ist eindeutig: Es ist eine demokratische Dummheit.»

Gerichte haben nach geltendem Recht zu urteilen. Sie haben nicht die Fahne in den Wind zu hängen und zu spekulieren, ob vielleicht ein Urteil, das sie nach geltendem Recht fällen, als nicht klug befunden wird. Es ist Kompetenz der Legislative – und in der Schweiz mit ihrem Referendumsrecht auch des Volkes -, den Nutzen oder Schaden („Dummheit“) einer einmal erlassene Gesetzesnorm neu zu beurteilen und zu entscheiden, ob sie diese revidieren will. Wenn ihr das Gericht diesen Entscheid abnimmt, tut es, was Benedict Neff grundsätzlich abzulehnen erklärt: Es masst sich Gesetzgebung an.

Verfassungsgerichtsbarkeit sorgt dafür, dass die Exekutiven das geltende Recht respektieren und dass die Legislativen das Recht, wenn es revidiert werden muss, auf rechtsstaatlichem, demokratischem Weg revidieren, und nicht durch Ad-Hoc-Missachtung. Das schweizerische Bundesgericht kann bekanntlich nur als Verfassungsgericht wirken, wenn eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention eingeklagt wird. Aber immerhin!

Mehr dazu: „Gewaltenteilung und Demokratie – ‚Die Justiz‘ ist keine Gegnerin ‚des Volkes'“ (Link).

Neff geht dann auch gleich auf die «wehrhafte Demokratie» los, zu der sich Deutschland nach der Erfahrung mit dem Nationalsozialismus bekannte: «Die Wahl von Adolf Hitler ist das demokratische Trauma der Deutschen. Das Resultat daraus ist die sogenannt wehrhafte Demokratie, die eigentlich eine ängstliche und verkrampfte Demokratie ist.» Als ob Europa nicht genau dies von Deutschland erwartet hätte, und ob wir nicht allen Grund hätten, den politischen Kräften in Deutschland dankbar zu sein, die das «NIE WIEDER!» hochhalten. Sie bekämpfen Rechtsextremisten sehr wohl politisch und verlassen sich keineswegs auf Gerichte, wie ihnen Neff unterstellt. Friedrich Merz versprach den Wählerinnen und Wählern, die AfD von Regierungsmacht fernzuhalten. Um dieses Versprechen zu halten, geht er einen Koalitionsvertrag mit der SPD ein und nimmt in Kauf, dass Teile seiner Partei der neuen Regierung einen schlechten Umfrage-Start bescheren. Mehr zu politischen Widerstand gegen Regierungsmacht von Rechtsextremen: Link 1, Link 2.

Am Schweizer Wesen solle Deutschland genesen, finden Benedict Neff und Gleichgesinnte. Das schweizerische System der sachpolitisch unverbindlichen Ansprüche auf Regierungssitze hat ja die SVP «eingebunden»…

*

Am Freitag, 25.4.2025, erschienen in der NZZ diese Leserbriefe von Prof. Helen Keller und Berthold Heymann

Marine Le Pen und die Justiz

Helen Keller, Professorin für Völkerrecht an der Universität Zürich:

Benedict Neff kritisiert in seinem Leitartikel, dass Marine Le Pen nach ihrer rechtmässigen Verurteilung nicht mehr für die Präsidentschaftswahl kandidieren kann (NZZ 19. 4. 25). Er ist der Ansicht, dass die zuständigen Richter eine «demokratische Dummheit» begangen hätten. Dabei übersieht er, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Veruntreuung bleibt Veruntreuung, auch wenn die angeklagte Person eine politische Celebrity ist. Le Pen ist rechtmässig zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Marine Le Pen ist vom Präsidentschaftswahlkampf ausgeschlossen. Auch in diesem Punkt hat das französische Gericht das demokratisch verabschiedete Gesetz so angewandt, wie es genau für diese Situation vorgesehen ist. Die Idee hinter dieser Gesetzesbestimmung ist, dass sich korrupte Politiker nicht zur Wiederwahl aufstellen lassen können. Verschiedene andere Staaten kennen ähnliche Bestimmungen. Marine Le Pen kann sich gegen dieses erstinstanzliche Urteil zur Wehr setzen (auch gegen den unmittelbaren Entzug des passiven Wahlrechts). Das gehört zu den Spielregeln eines demokratischen Rechtsstaates.

Was Neff nicht erwähnt, ist die Entmachtung der Justiz in Ungarn oder Polen oder der Kampf der US-Gerichte gegen die willkürlichen Entscheidungen des US-Präsidenten. Wie schwierig es ist, eine kaputte Justiz wiederherzustellen, zeigt das Beispiel Polen. Während der Amtszeit der PiS-Regierung wurden im ganzen Land in unzulässiger Weise Richter ernannt, die an Tausenden von Urteilen mitgewirkt haben. Es ist kaum möglich, hier eine rechtsstaatlich saubere Rückabwicklung durchzuführen. Wenn die Gerichte nicht mehr funktionieren, ist das der Anfang vom Ende des Rechtsstaates und deshalb auch der Demokratie.

Berthold Heymann, Frauenfeld:

Benedict Neff hat zweimal recht: Gerichtsurteile sollten nicht politisch sein. Und ein demokratischer Staat sollte auf einem starken Parlamentarismus und auf Bürgerkonsultation fussen.

Allerdings ist die Behauptung fragwürdig, Richter würden zunehmend aus politischen Motiven urteilen. Denn entscheidend sind immer noch die Gesetze, auf deren Grundlage die Urteile gefällt werden. Wenn Richter Personen von Wahlen ausschliessen, sind nicht die Richter das Problem, sondern die Gesetze, die dem zugrunde liegen. Es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass die Richter ihren Ermessensspielraum missbräuchlich nutzen. Doch den Unterschied zwischen Gesetzen, die in der Politik beschlossen werden, und deren Auslegung durch Gerichte hat der Autor nicht einmal thematisiert. Er lokalisiert das Problem ausschliesslich bei den Gerichten.

Und das viel gravierendere Problem hat Benedict Neff komplett ausgeblendet: dass nämlich umgekehrt die Politik in die Rechtsprechung eingreift und somit die Gewaltenteilung aushöhlt, wie man es etwa in der Türkei, in Ungarn oder derzeit zunehmend in den USA beobachten kann.

 

 

 

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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