Gerichte schützen mit dem geltenden Recht auch die demokratische Rechtssetzung
„Angst vor dem Volk“ – unter diesem Titel wird im Frontseiten-Leitartikel der NZZ vom 19.4.25 die Anwendung geltenden Rechts durch Gerichte als „übergriffig“ bekämpft. Das Gegenteil trifft zu: Wenn ein Gericht geltendes Recht nicht anwendet, tritt es an die Stelle der Legislative und verletzt somit die Gewaltenteilung.