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Rahmenabkommen – Thomas Cottier: Volksentscheid! Eric Gujer: Übungsabbruch!

Volk und Stände haben erst letztes Jahr die „Begrenzungsinitiative“ (Kündigungsinitiative) der SVP deutlich abgelehnt, um die bilateralen Beziehungen zur EU intakt zu halten. Auch der Entscheid über das Institutionelle Rahmenabkommen wird sich auf diese Beziehungen auswirken – ein guter Grund für eine Volksabstimmung. – Am selben Tag, dem 6. März 2021, fordert Professor Thomas Cottier das Recht des Volkes zum Entscheid ein und empfiehlt NZZ-Chefredaktor Eric Gujer dem Bundesrat einen „überfälligen“ Übungsabbruch. Aber Gujer fügt bei: „Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen.“

Wenn das Ergebnis der Rettungsaktion von Staatssekretärin Livia Leu bekannt wird, werden höchst wahrscheinlich Mehrheiten im Bundesrat und im Parlament das InstA ablehnen. Anerkennt man dennoch das Recht des Volkes, diesen wichtigen Entscheid zu fällen, käme es zur wohl erstmaligen Situation, dass das Parlament eine Vorlage zur Abstimmung bringen, aber zur Ablehnung empfehlen würde, und im Abstimmungskampf nur die Grünliberalen  geschlossen für ein Ja einträten.

*

Aus der Argumentation Thomas Cottiers in seinem Gastartikel im Tages-Anzeiger:

„(…) Öffentliche Umfragen haben regelmässig eine Unterstützung des Rahmenabkommens von über 60 Prozent an den Tag gelegt. Volk und Stände haben 2018 die Selbstbestimmungsinitiative mit 66 Prozent und die Kündigungsinitiative 2020 mit 61 Prozent deutlich abgelehnt.

Beide Befunde werden in der Politik immer noch nicht ernsthaft zur Kenntnis genommen. Politiker behaupten, dass das Rahmenabkommen ohne Anpassungen in einer Volksabstimmung keine Chance habe. Hinter solchen Aussagen stecken Sonderinteressen und nicht das Gemeinwohl des Landes.

Wenn der Bundesrat jetzt die Verhandlung abbricht, so kommt dies einem Kniefall nicht nur vor nationalkonservativen Kreisen gleich. Er knickt ein gegenüber all den kumulierten Sonderinteressen, die umgekehrt die Verantwortung für die wirtschaftlichen Folgen dem Bundesrat in die Schuhe schieben werden.

Aus diesem Grund muss der Bundesrat den Vertrag endlich unterschreiben und dem Parlament mit seinem Antrag weiterleiten. Als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben wir ein Recht darauf, dass der Vertrag im Parlament debattiert wird. Bundesrat und Parlament werden gut daran tun, ihn dann freiwillig dem Volk mit einem einfachen Referendum vorzulegen. So hatte es der Bundesrat klugerweise für das Freihandels abkommen von 1972 getan, und zwar ohne dass er damals von der Ver fassung dazu verpflichtet worden wäre.

Nur ein Volksentscheid kann den Weg aus dieser verfahrenen Situation weisen und die weitere Spaltung des Landes verhindern. Nur das Volk kann letztlich die Verantwortung für einen derart wichtigen Entscheid in der direkten Demokratie übernehmen. Und nur ein Volksentscheid wird letztlich von der Europäischen Union als legitime Entscheidung anerkannt werden.“

*

Aus dem Leitartikel von Chefredaktor Eric Gujer:

„Es ist für den Bundesrat an der Zeit, eine alte Indianerweisheit zu beherzigen. «Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab», heisst es beim Volk der Dakota. (…)

Am einfachsten für den Bundesrat wäre es, das ungeliebte Dossier ans Parlament weiterzureichen. Genau das aber wollen die Fraktionen vermeiden, namentlich SP, FDP und Mitte sind in dieser Frage tief gespalten, in jeder Partei gibt es überzeugte Befürworter und Gegner des Dokuments. Alle ihre Exponenten haben deshalb die Kunst perfektioniert, über das Abkommen zu reden, ohne etwas zu sagen. Mit Ausnahme der SVP ist niemand wirklich scharf darauf, diese Tristesse der Öffentlichkeit vorzuführen.

Geschieht nicht das Wunder von Brüssel, kehrt die Unterhändlerin Livia Leu nicht mit substanziellen Konzessionen der EU zurück, muss der Bundesrat dem Trauerspiel ein Ende bereiten. Er sollte die Verhandlungen für gescheitert erklären und so vermeiden, dass sich der Entwurf auch noch in die allerletzte Runde schleppt – in eine Volksabstimmung. Andernfalls droht die direkte Demokratie zum Endlager für abgebrannte Gesetzgebungsverfahren zu werden.

Zugleich wüsste die EU auf eine für sie gesichtswahrende Weise, woran sie ist. Das wäre Brüssel gewiss lieber als das Risiko einer Ohrfeige durch die Stimmbürger. (…)

Selbst die rabiatesten Gegner des Abkommens können einen Gemeinplatz nicht ignorieren. Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen. Auch ohne InstA benötigen Studenten wie Forscher den Zugang zu europäischen Hörsälen und Laboren. Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Produkte in der EU als gleichwertig anerkannt werden. Die Europäische Union bleibt das Schicksal der Schweiz, in geopolitischer wie wirtschaftlicher Hinsicht. (…)“

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Die Forderung nach einem Volksentscheid verdient Unterstützung. Das Parlament sollte sich die Auseinandersetzung über die Vor- und Nachteile beider Wege nicht ersparen. Wer das InstA ablehnt, soll seine Gründe und die Erwartungen in die weitere Entwicklung öffentlich darlegen und sich den Gegenargumenten stellen. Und einem Volk, das sich eben noch klar für intakte bilaterale Beziehungen ausgesprochen hat, darf der Entscheid über deren Zukunft nicht vorenthalten werden – auch wenn wir uns bewusst sind, dass eine von SVP bis Gewerkschaftsbund übermächtig geführte Nein-Kampagne durchaus ihre Wirkung erzielen kann. Dann ist es das Volk, das entschieden hat, Erfahrungen mit einem anderen, wohl schwereren europapolitischen Weg zu machen.

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Siehe auch:

„Höchste Zeit, sich mit den Optionen bei einer Verschlechterung der bilateralen Beziehungen zu befassen.“ (Link)

„Beginnen wir, über eine Europa-Initiative nachzudenken.“ (Link)

„Wenn eine Europa-Volksinitiative nötig wird. Zwei Hauptalternativen.“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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