Die Erklärung des Verfassungsschutzes sollte zum Anlass genommen werden, von der gesetzlichen Aufgabe dieses Amtes, aber auch von ihrer Entstehungsgeschichte Kenntnis zu nehmen. Die Siegermächte verlangten nach dem Zweiten Weltkrieg von Deutschland Vorkehrungen, um eine Wiederholung der erlittenen Katastrophe zu verhindern. Die Schaffung des Verfassungsschutzes wurde durch die Westalliierten angeschoben. Die Deutschen, die einen demokratischen Rechtsstaat, eine rechtsstaatliche Demokratie aufbauten, schufen sodann selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz und gaben ihm eine gesetzliche Grundlage. Hierzu sei ein Blick in eine Publikation zum 70-jährigen Bestehen des Bundesamts für Verfassungsschutz empfohlen, das 2020 unter Führung des damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CDU) erschien (Link).
Es ist sowohl richtig als auch mutig, die Bezeichnung der AfD als rechtsextremistisch mit ihrem „ausgrenzenden Volksverständnis“ zu begründen: Richtig, weil die Diskriminierung deutscher Staatsbürger und -bürgerinnen mit Migrationshintergrund tatsächlich nicht mit dem Grundgesetz und insbesondere mit dessen Garantie der Menschenwürde vereinbar ist, und mutig, weil der AfD leider gerade diese Position viele Wählerinnen und Wähler zutreibt.
Dem Aufstieg der AfD Einhalt zu gebieten und sie am Griff zu Regierungsmacht zu hindern, ist Aufgabe der demokratischen, liberalen, sozialen Parteien. Ob aus ihren Reihen ein Antrag kommt, die AfD zu verbieten, ist offen, und es liegt nahe, dass sich die AfD sich als Märtyrerin inszenieren würde. Aber wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, ob die AfD verboten wird, wird dies eine Rechtsfrage sein, und Recht ist anzuwenden oder zu revidieren. Im demokratischen Rechtsstaat hat die Politik das geltende Recht als Rahmen ihres Handelns zu respektieren. Weder vom Bundesamt für Verfassungsschutz noch vom Bundesverfassungsgericht darf verlangt werden, die Erfüllung ihrer Aufgabe einer angeblichen oder wirklichen politischen Opportunität unterzuordnen.
Die demokratischen Parteien haben für ihre Auseinandersetzung mit der AfD noch ganz andere Argumente als deren Verfassungsfeindlichkeit: Die AfD begünstigt den Aufstieg von Putins Russland zu einer Vormachtstellung in Europa. Sie stellt deshalb die Nato in Frage. Sie will weg vom integrierten Europa, zurück zu einem Europa der entfesselten Nationalstaaten, einem Europa des 19. Jahrhunderts.
Leider überrascht es nicht mehr, in der NZZ im Meinungsartikel Oliver Maksans, eines Mitglieds der Berliner NZZ-Redaktion, unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Sackgasse“ zu lesen, „der Kampf gegen solches Gedankengut sollte von politischen Mitbewerbern und nicht von staatlichen Behörden geführt werden. Das Label des Verfassungsschutzes enthebt die anderen Parteien dieser Mühe. Mit den Positionen der AfD muss sich fortan niemand mehr befassen“ (NZZ 3.5.25). Der letzte Satz ist eine bare, krasse, beschämende Absurdität.
Demgegenüber Reinhard Müller in der „Frankfurter Allgemeinen“ desselben Tages: „(…) Die Möglichkeit eines Verbotsantrags darf nicht zu politischer Bequemlichkeit führen. Abgesehen davon, dass daraus eine unfreiwillige Kampagne für die AfD werden könnte, sollte die Kraft genutzt werden, in der Fläche eine gute Politik des gesunden Menschenverstands und nicht etwa wirrer Identitätspolitik zu machen. Funktionieren Wirtschaft, Infrastruktur und Sicherheit, so gibt es kaum noch Gründe, fleischgewordenes Ressentiment zu wählen.“