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Nur wer die Partei über das Gesetz stellt, soll noch SVP-Bundesrichter sein

Die SVP-Fraktion stellt Bundesrichter Yves Donzallaz vor die Entscheidung: Entweder er tritt aus der SVP aus, oder die SVP wählt ihn nicht mehr wieder. Würde Donzallaz parteilos, erhöbe die Fraktion Anspruch auf einen anderen Sitz am Bundesgericht. Ihr Vorgehen ist nicht rechtswidrig, aber es wirft die Grundsatzfrage nach der Wiederwahl von Richterinnen und Richtern auf – und die Frage, ob künftig von Kandidatinnen und Kandidaten der SVP für das Bundesgericht noch Wille und Fähigkeit zur richterlichen Unabhängigkeit erwartet werden können.

Die Bundesversammlung wird ein Exempel statuieren und Bundesrichter Donzallaz – ob er nun SVP-Mitglied bleibt oder nicht – wiederwählen. Damit wird sie auch denjenigen den Wind aus den Segeln nehmen wollen, die nun – meines Erachtens mit guten Gründen – vorschlagen, zur Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit die Wiederwahl von Richterinnen und Richtern zu ersetzen durch eine Amtsdauerbeschränkung und ein Entlassungsverfahren bei Amtsunfähigkeit oder Amtsunwürdigkeit.

Siehe hierzu „Unser Recht“: „Richterliche Unabhängigkeit, Wiederwahl und Entlassung“ (Link).

Die Justizinitiative ist ohnehin chancenlos: Mit dem Vorschlag, die Richterämter zu verlosen, haben die Initiantinnen und Initianten dem Anliegen einer Justizreform einen Bärendienst erwiesen. Der Bundesrat beantragt denn auch dem Parlament, der Justizinitiative keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, und hat gute Chancen, dass es ihm folgt. Die Räte können sich dann in die Brust werfen: Durch die Wiederwahl Donzallaz‘ hätten sie sich als Verteidiger der richterlichen Unabhängigkeit bewährt. National- und Ständerat haben ja auch wiederholt die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze abgelehnt – mit dem Argument, sie selber schützten die Verfassung und würden nie und nimmer verfassungswidrige Gesetze erlassen…

Was aber bleibt, ist die Frage, ob von künftigen Kandidatinnen und Kandidaten der SVP für das Bundesgericht noch der Wille und die Fähigkeit erwartet werden können, richterliche Unabhängigkeit zu beanspruchen und hochzuhalten: Verfassung und Gesetz über das SVP-Programm und über die jeweils aktuellen Erwartungen der Partei zu stellen. Die SVP ist nicht daran interessiert, weitere Anträge auf Nichtwiederwahl stellen zu müssen. Sie kann dem im parteiinternen Auswahlverfahren vorbeugen durch härtere Prüfung und Bearbeitung der Interessierten  auf Bereitschaft zu einer parteilinientreuen Rechtsprechung.

Hierzu ist auch eine Aussage Bundesrichter Donzallaz‘ in einem Interview mit der NZZ (Link siehe unten) beachtlich:

„Es gibt Richterinnen und Richter in den Kantonen, die vielleicht auch einmal ans Bundesgericht gewählt werden wollen. Die überlegen sich dann zweimal, sich mit ihrer Partei anzulegen.“

Die andern Fraktionen werden sich deshab darauf einstellen müssen, Wahlanträgen der SVP öfter abzulehnen und ihnen nur zu folgen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat einen  vertrauenerweckenden Leistungsausweis aus vorangegangener richterlicher Tätigkeit mitbringt und den Eindruck einer starken Persönlichkeit macht.

Siehe auch:

NZZ-Interview mit Bundesrichter Yves Donzallaz, erschienen am 9.9.2020 (Link).

„‚Die SVP ist im Umgang mit ihren Richtern auf einem schlechten Weg‘: Alt-Obergerichtspräsident trat aus der SVP aus“ (Link).

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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