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Ampel-Parteien und Union erschweren gemeinsam einen autoritären Zugriff auf das Bundesverfassungsgericht

Gewarnt durch Entwicklungen in Ungarn und Polen einigten sich Ampel-Parteien und Union darauf, mit ihrer Zweidrittelsmehrheit im Bundestag Gesetzesnormen, die die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts schützen, ins Grundgesetz (die deutsche Verfassung) aufzunehmen. Dann hätte eine autoritäre Regierung nur noch Zugriff auf das höchste Gericht, wenn sie im Bundestag selbst eine Zweidrittelsmehrheit hätte.

Weder die grossen Gegensätze zwischen der Ampel-Regierung und der Union noch die kommenden Bundestagswahlen und die Wahrscheinlichkeit eines Regierungswechsels hindern diese Parteien und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) daran, gemeinsam zu erkennen, dass autoritäre Parteien, wenn sie an die Regierung kommen, den Rechtsstaat aushebeln können, indem sie die obersten Gerichte unter ihre Kontrolle bringen. Und sie haben sich darauf verständigt, dies zu erschweren, indem sie Normen zum Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz (die Verfassung Deutschlands) überführen. Diese kann nur mit Zweidrittelsmehrheit revidiert werden, was einer autoritären Regierungsmehrheit den Zugriff auf die Justiz erschweren würde.

Aus dem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen (FAZ)“ vom 24.7.24 (Link):

„Wie soll nun die Absicherung des Gerichts aussehen? Bisher werden seine Grundlagen in einem einfachen Gesetz geregelt, das mit einem Mehrheitsbeschluss geändert werden kann. Die meisten dieser Regelungen sollen nun überführt werden ins Grundgesetz. Dadurch können sie nur noch mit Zweidrittelmehrheit verändert werden.

Das betrifft den Status des Gerichts als Verfassungsorgan, die Organisation in zwei Senate, die Festlegung der Zahl der Richter auf 16, die Begrenzung ihrer Amtszeit auf zwölf Jahre ohne Möglichkeit auf Wiederwahl und ein Ausscheiden aus dem Amt mit 68 Jahren. Außerdem sollen Richter so lange ihre Geschäfte weiterführen, bis ein Nachfolger gewählt worden ist, und das Gericht soll weiterhin selbst über seine Geschäftsordnung entscheiden können.

Letzter Punkt scheint unbedeutend, hat in der Praxis aber erhebliche Bedeutung. In Polen war dem Gericht von der PiS-Regierung nämlich einst vorgeschrieben worden, dass es Fälle nicht aus Dringlichkeit vorziehen darf, sondern streng nach Eingang behandeln muss. “

FAZ-Redaktor Jasper von Altenbockum weist in seinem Kommentar unter dem Titel „Festung Karlsruhe“ darauf hin, dass auch dies nur einen beschränkten Schutz bietet und einer politischen Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit bedarf:

„(…) Die Baupläne für die Festung Karlsruhe können sich bis hierher sehen lassen. Eine Entlastung für die Fraktionen sind sie aber nicht. Die prekäre Lage, die sie zum Handeln zwingt, haben sie schließlich mitzuverantworten. Sähe es im Bundestag so aus wie womöglich schon bald in manchen Länderparlamenten, wären sie am Ende ihres Lateins. Polen und Ungarn sind in der Tat abschreckende Beispiele. Die Lehre daraus ist aber: Ein konservativer Schutz bewährter Institutionen reicht, da kann das Grundgesetz noch so wetterfest sein, nur so weit, wie dessen Verfechter in der Lage sind, sich in Wahlen durchzusetzen.“

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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