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Gewährung einer Schutzklausel für die Schweiz hätte auch für die EU einen Vorteil gehabt

Um strategisch entscheiden zu können, braucht man Handlungsfreiheit. Diese war für die EU gegenüber der Forderung der Schweiz nach einer Schutzklausel klein: Die Personenfreizügigkeit gilt als unantastbare Errungenschaft, und kaum ein Mitgliedstaat war einverstanden, der Schweiz entgegenzukommen.

Eine strategische Beurteilung der Weigerung der EU fällt allerdings zumindest zwiespältig aus. Ein Entgegenkommen der EU wäre der Entwicklung der kooperativen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU förderlich gewesen und hätte die Kräfte in der Schweiz, die sich für deren Ausbau einsetzen, gestärkt. Im Hinblick auf die zentrifugalen Kräfte in der EU wäre eine erstarkende Partnerschaft mit der Schweiz auch im Interesse der EU.

Nun ist eine ganz andere Entwicklung möglich. Dass der Bundesrat dieses Verhandlungsergebnis ins Parlament bringt, ist noch wahrscheinlich, aber dass das Parlament es genehmigt und dem Volk, vielleicht auch den Ständen, zur Abstimmung unterbreitet, ist mittlerweile fraglich. Unsicher ist auch die Annahme in einer Volksabstimmung; falls sich die Räte für das obligatorische Referendum, mit dem Erfordernis des Ständemehrs entscheiden, sinkt ihre Wahrscheinlichkeit noch tiefer.

Somit ist nun ernsthaft zu befürchten, dass die Stabilisierung und Erneuerung der bilateralen Beziehungen scheitert, und dass die EU die Schweiz über Jahre, Schritt für Schritt, in den Drittlandstatus versetzt. Jeder dieser Schritte wird Gelegenheit geben, Empörung gegen die EU zu schüren. Daraus kann eine negative Grundhaltung entstehen, welche bei wachsenden Teilen der Parteien, Politikerinnen und Politiker und auch der Publikumsmedien eine Bereitschaft schafft, sich mit Regierungen und Parteien zusammenzutun, die ein anderes Europa wollen: Ein Europa der entfesselten Nationalstaaten. Für Viktor Orban, den Anführer dieser Kräfte, ist die wirtschaftsstarke Schweiz, auch mit ihren vergleichsweise guten Beziehungen zu China, eine Partnerin, um die er werben wird.

Mehr dazu:

„Schweiz-EU: Szenarien für den Fall eines Scheiterns neuer Verträge“ (Link)

„Die Bilateralen-Verächter können mit Bewährungsprobe rechnen“ (Link)

„Europapolitik: Zwei gegensätzliche Korrektur-Volksinitiativen“ (Link)

„Die Europa-Initiative ist nötig und verdient unsere Unterstützung“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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