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Der Verfassungsschutz der „wehrhaften Demokratie“ hat Gründe, die AfD unter Verdacht zu stellen.

Wie leider zu erwarten war, geht die Berlin-Redaktion der NZZ den deutschen Verfassungsschutz wegen dem Beschluss, die AfD als Verdachtsfall einzustufen, hart an: „Wenn Verfassungsschützer zum Verdachtsfall werden.“ Aber selbst wer nur über die Informationen eines aufmerksames Medienkonsumenten verfügt, kann Gründe erkennen, weshalb es verständlich und wohl nötig ist, die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten.

Zum Beispiel: AfD-Abgeordnete haben Demonstranten Zugang ins Reichstagsgebäude verschafft, in dem der Bundestag tagt. Wer irritiert ist, dass in den USA die Sicherheitsorgane den Sturm ins Capitol nicht verhindern konnten, hat wohl Verständnis dafür, dass sich der deutsche Verfassungsschutz nicht eines Tages demselben Vorwurf aussetzen will.

Ernster noch ist das Problem der rechtsextremen Zellen in Bundeswehr und Polizei. Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg erkannt, eine streitbare, eine wehrhafte Demokratie werden zu müssen. Dass die Sicherheitskräfte loyal hinter Demokratie und Rechtsstaat stehen, ist eine der wichtigsten Anforderungen an deren Verteidigung. Von der andern Seite gesehen: Für die Rechtsextremen in der AfD ist von grösster strategischer Bedeutung, Mitstreiter im Sicherheitsapparat zu gewinnen. Es ist notwendig, mit nachrichtendienstlichen Mitteln Aktivitäten und allfällige Erfolge in diese Richtung zu erkennen. Kräfte, die die deutsche Demokratie zu einem autoritären Staat umwandeln wollen, sind nicht naiv. Sie entwickeln militante Strategie zu ihrer Kernkompetenz und verfügen über beste Kommunikations- und Verschlüsselungsmittel. Man darf ihnen somit auch nicht naiv begegnen.

„Die Behörde soll die Verfassung schützen – nicht die etablierten Parteien“, kommentiert der Leiter der NZZ-Redaktion in Berlin. „Wenn Deutschlands Verfassungsschützer überzeugt sind, dass sie ausreichende Anhaltspunkte für eine extremistische, also nicht nur radikale, sondern verfassungsfeindliche Ausrichtung der gesamten AfD haben, dann müssen sie diese umgehend offenlegen. Alles andere macht diesen Geheimdienst selbst zum Verdachtsfall.“ (Link zum Kommentar.)

Offenlegen – ein Aufruf zu naivem Umgang mit Verfassungsfeinden. Übrigens ist die Auswirkung des Beschlusses auf die Wahlen durchaus umstritten. Andere Kommentatoren erwarten, dass sich die AfD als Opfer inszenieren werde und ihr dies nützen könne. Wie auch immer: Überlegungen, wie sich der Entscheid auf das Wahlverhalten auswirke, durften keine Hinderungsgründe für einen notwendigen Entscheid sein.

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Aus dem Kommentar von Reinhard Müller in der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 4.3.2021:

„(…) Und es gibt in der Tat eini­ges, was gegen die Partei vorge­bracht werden kann, die einst als Alter­na­ti­ve zur Euro­pa­po­li­tik gestar­tet war: rassis­ti­sche Äuße­run­gen, Verharm­lo­sen­des zum Völker­mord, Hetze bis in die Parla­men­te hinein; dazu der Unwil­len oder die Unfä­hig­keit, sich von offen Rechts­ex­tre­men wirk­lich zu tren­nen. Doch genau das macht den gefähr­li­chen „Reiz“ dieser Partei aus. Ihr Allein­stel­lungs­merk­mal ist die Grenz­über­schrei­tung. Eine neue, andere konser­va­ti­ve Partei ist sie nicht, nicht nur weil es aus Sicht der Union eine solche Partei gar nicht geben darf. Sondern weil sie das weder kann noch will. Die nun mögli­che Beob­ach­tung der AfD ist zwei­fel­los ein Eingriff, der, nicht nur weil er gericht­lich über­prüft wird, kein Selbst­läu­fer ist.

Das behörd­li­che Stigma des Verdachts ist kein Zeichen der Unwähl­bar­keit, macht eine Partei aber auch nicht gerade attrak­ti­ver. In Umfra­gen hat die Partei, die mit dem gegen­wär­ti­gen System abrech­nen will, nicht von der Corona-Krise profi­tiert. Extre­mis­mus und Pola­ri­sie­rung haben zuge­nom­men, aber partei­po­li­tisch schlägt sich das nicht nieder – abge­se­hen davon, dass die Links­par­tei längst Regie­rungs­par­tei ist und unab­hän­gig von ihrer Führung offen­bar für viele schon zum Esta­blish­ment gehört. In jedem Fall ist diese Demo­kra­tie wehr­haft. Auch ihre Stig­men sind über­prüf­bar. Das letzte Wort haben die Bürger. Das Verdikt des Verdachts ist eine Mahnung an alle.“

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Siehe auch:

„Rechtsstaat und Demokratie brauchen loyale, von ihren Werten überzeugte Sicherheitsorgane“ (Link)

„Nazis rüsten auf“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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