Zum Beispiel: AfD-Abgeordnete haben Demonstranten Zugang ins Reichstagsgebäude verschafft, in dem der Bundestag tagt. Wer irritiert ist, dass in den USA die Sicherheitsorgane den Sturm ins Capitol nicht verhindern konnten, hat wohl Verständnis dafür, dass sich der deutsche Verfassungsschutz nicht eines Tages demselben Vorwurf aussetzen will.
Ernster noch ist das Problem der rechtsextremen Zellen in Bundeswehr und Polizei. Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg erkannt, eine streitbare, eine wehrhafte Demokratie werden zu müssen. Dass die Sicherheitskräfte loyal hinter Demokratie und Rechtsstaat stehen, ist eine der wichtigsten Anforderungen an deren Verteidigung. Von der andern Seite gesehen: Für die Rechtsextremen in der AfD ist von grösster strategischer Bedeutung, Mitstreiter im Sicherheitsapparat zu gewinnen. Es ist notwendig, mit nachrichtendienstlichen Mitteln Aktivitäten und allfällige Erfolge in diese Richtung zu erkennen. Kräfte, die die deutsche Demokratie zu einem autoritären Staat umwandeln wollen, sind nicht naiv. Sie entwickeln militante Strategie zu ihrer Kernkompetenz und verfügen über beste Kommunikations- und Verschlüsselungsmittel. Man darf ihnen somit auch nicht naiv begegnen.
„Die Behörde soll die Verfassung schützen – nicht die etablierten Parteien“, kommentiert der Leiter der NZZ-Redaktion in Berlin. „Wenn Deutschlands Verfassungsschützer überzeugt sind, dass sie ausreichende Anhaltspunkte für eine extremistische, also nicht nur radikale, sondern verfassungsfeindliche Ausrichtung der gesamten AfD haben, dann müssen sie diese umgehend offenlegen. Alles andere macht diesen Geheimdienst selbst zum Verdachtsfall.“ (Link zum Kommentar.)
Offenlegen – ein Aufruf zu naivem Umgang mit Verfassungsfeinden. Übrigens ist die Auswirkung des Beschlusses auf die Wahlen durchaus umstritten. Andere Kommentatoren erwarten, dass sich die AfD als Opfer inszenieren werde und ihr dies nützen könne. Wie auch immer: Überlegungen, wie sich der Entscheid auf das Wahlverhalten auswirke, durften keine Hinderungsgründe für einen notwendigen Entscheid sein.
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Aus dem Kommentar von Reinhard Müller in der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 4.3.2021:
„(…) Und es gibt in der Tat einiges, was gegen die Partei vorgebracht werden kann, die einst als Alternative zur Europapolitik gestartet war: rassistische Äußerungen, Verharmlosendes zum Völkermord, Hetze bis in die Parlamente hinein; dazu der Unwillen oder die Unfähigkeit, sich von offen Rechtsextremen wirklich zu trennen. Doch genau das macht den gefährlichen „Reiz“ dieser Partei aus. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist die Grenzüberschreitung. Eine neue, andere konservative Partei ist sie nicht, nicht nur weil es aus Sicht der Union eine solche Partei gar nicht geben darf. Sondern weil sie das weder kann noch will. Die nun mögliche Beobachtung der AfD ist zweifellos ein Eingriff, der, nicht nur weil er gerichtlich überprüft wird, kein Selbstläufer ist.
Das behördliche Stigma des Verdachts ist kein Zeichen der Unwählbarkeit, macht eine Partei aber auch nicht gerade attraktiver. In Umfragen hat die Partei, die mit dem gegenwärtigen System abrechnen will, nicht von der Corona-Krise profitiert. Extremismus und Polarisierung haben zugenommen, aber parteipolitisch schlägt sich das nicht nieder – abgesehen davon, dass die Linkspartei längst Regierungspartei ist und unabhängig von ihrer Führung offenbar für viele schon zum Establishment gehört. In jedem Fall ist diese Demokratie wehrhaft. Auch ihre Stigmen sind überprüfbar. Das letzte Wort haben die Bürger. Das Verdikt des Verdachts ist eine Mahnung an alle.“
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Siehe auch:
„Rechtsstaat und Demokratie brauchen loyale, von ihren Werten überzeugte Sicherheitsorgane“ (Link)
„Nazis rüsten auf“ (Link)