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134 Artikel

Richterinnen und Richter: Klärende Diskussion über ihre Aufgabe nötig

„Der Richter ist ein Landesverräter.“ Unter diesem Titel präsentiert SonntagsBlick das Resultat seiner Leserumfrage „Finden Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs richtig?“ 79 % antworteten nein. Und der Leser, der dem Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Landesverrat vorwarf, wurde mit dem Titel gewürdigt.

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Nur die EMRK schützt in der Schweiz vor menschenrechtswidrigen Gesetzen

SVP-Nationalrat Alfred Heer sagt dem Tages-Anzeiger (11.4.24, S. 7), „die Schweiz könne die Menschenrechte für sich selbst auch ohne Menschenrechtskonvention schützen. Sie stünden ja in der Verfassung.“ Leider stimmt das nicht, denn nach Artikel 190 der Bundesverfassung* darf das Bundesgericht nur prüfen, ob eine Gesetzesbestimmung verfassungsmässig ist, wenn die Verfassungsnorm auch durch einen Staatsvertrag geschützt ist.

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Schutz des deutschen Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme?

Deutschlands Regierungskoalition und die oppositionelle Union kommen zusammen, um über einen besseren Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu beraten. „Denn in den vergangenen Jahren liess sich ziemlich genau beobachten, welchen Angriffen oberste Gerichte ausgesetzt sein können: in Polen, in Ungarn, in Israel“ („Frankfurter Allgemeine“, 8.4.24).

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Schweizerische Bundesverfassung: Doppelt legitimiert, aber schutzlos

Die Normen der Schweizerischen Bundesverfassung sind doppelt legitimiert: Durch das Volksmehr und das Ständemehr. Umso erstaunlicher ist, dass sie überhaupt nicht vor Missachtung durch das Parlament geschützt sind. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit würde dies ändern, aber deren Einführung lehnte das Parlament mehrmals ab.

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Zur Bedeutung der Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit im Propagandakrieg

Regierungen von Demokratien, die die Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit garantieren und Opposition zulassen, müssen jederzeit damit rechnen, dass die Behauptungen, die sie verbreiten, Recherchen ausgesetzt sind, kritisch beurteilt, kontrovers diskutiert werden. Diktaturen hingegen können gegenüber ihrem Volk und der Weltöffentlichkeit behaupten, was sie wollen – aber sie verdienen deshalb grundsätzlich kein Vertrauen.

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Migration: Könnte die Schweiz auf „Ruanda“-Kurs gehen?

Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Annahme eines Postulats, das ihn beauftragt, „in einem Bericht eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und Wegweisungsvollzug im Ausland (insbesondere in Drittstaaten) zu machen. Die Analyse soll stets mit Blick auf die Gewährleistung der schweizerischen Standards erfolgen.“

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Werden geflohene Afghaninnen je zurückkehren können?

Zum Streit um den Familiennachzug geflohener Afghaninnen: Wer wagt eine Prognose, wann sie in ihre Heimat zurückkehren können? Und somit: Wie lange will man ihnen zumuten, ohne ihre engsten Angehörigen leben zu müssen? Nichts, aber auch wirklich gar rein nichts lässt einen Machtverlust der Taliban und damit eine Wiederherstellung der Frauenrechte in Afghanistan erhoffen oder gar vorhersehen.

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Wahlen, Grundrechte, Rechtsstaat und Völkerrecht

Eine Demokratie ist nur so gut wie die Geltung der Grundrechte und der Rechtsstaat. Grundrechte und Rechtsstaat müssen aktives Bürgerinnen- und Bürgerverhalten vor staatlichen und privaten Sanktionen schützen: Ausübung demokratischer Rechte, Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung. Deshalb gebietet es die Demokratie, dass Grundrechte und Rechtsstaat Wahlkriterien sind – wie auch die Achtung vor dem Völkerrecht, vor allem im Kleinstaat.

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Wenn das Blatt des SVP-Bereichsleiters Europapolitik den russischen Botschafter interviewt

Nun hab’ ich doch noch das Interview mit dem russischen Botschafter in der Schweiz, Sergei Garmonin, gelesen, das in der Bundesfeier-Nummer der Weltwoche erschien (Nr. 30/31.23). Das Blatt des Bereichsleiters der SVP Schweiz für Europapolitik, Roger Köppel, ist nicht nur, wie hier bereits festgestellt, gänzlich uninteressiert am Schicksal von Alexei Nawalny, seiner neuerlichen Verurteilung und Strafverschärfung. Köppels Blatt brachte sogar fertig, den russischen Botschafter nicht auf die Drohung anzusprechen, die er gegen den NZZ-Journalisten Ivo Mijnssen aussprach.

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