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Wenn die Geltung der Bundesverfassung als „formaljuristisch“ bezeichnet wird

Die Bundesverfassung (BV) ist schwach geschützt. Obwohl durch Volks- und Ständemehr doppelt legitimiert, kann sie durch einfache Gesetzgebung materiell abgeändert werden, ohne dass dies im Verfassungstext sichtbar wird. Selbst einige linke Ständeräte haben soeben wieder eine Verfassungsgerichtsbarkeit abgelehnt. Dazu passt, wenn es jetzt als „formaljuristisch“ bezeichnet wird, dass die BV keine Vorwirkung von Volksinitiativen zulässt.

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Vorwirkung von Volksinitiativen?

Die Bestimmungen der Bundesverfassung (BV, Art. 139) über die Volksinitiative geben dieser keine Vorwirkung. Sollte die heftige Debatte, die im Fall der Kampfflugzeugbeschaffung geführt wird, in einen Vorstoss zur Einführung der Vorwirkung in die BV münden, würde sich ihre Zwiespältigkeit zeigen.

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Die Bundesverfassung bleibt der Gesetzgebung untergeordnet – trotz Volks- und Ständemehr

Was man hat, das hat man: Das Parlament beharrt darauf, die Verfassung materiell ändern, Verfassungsrechte materiell einschränken zu können, sofern das fakultative Referendum ausbleibt oder überwunden wird. Erneut entschied der Ständerat am 12. September 2022, dass das Bundesgericht weiterhin auch verfassungswidrige Gesetzesbestimmungen anwenden muss. Zwei Motionen zur Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit wurden abgelehnt.

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Könnte Putin dem Beispiel folgen, das US-Präsident Harry Truman gab?

Nachdem ukrainische Truppen Städte zurückerobert haben, fordern empörte Russen bei „Telegram“ einen „nuklearen Angriff auf die westliche Ukraine, um sie zu einer Kapitulation zu zwingen“ („NZZ am Sonntag“, 11.9.22, S. 1). Zwang zur Kapitulation – das war das Ziel, das US-Präsident Harry Truman verfolgte, als er befahl, auf Hiroshima und Nagasaki Atombomben abzuwerfen.

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