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Die Pflicht, das Territorium neutral zu halten, ist gegen eine Grossmacht einzelstaatlich unerfüllbar

Im Verteidigungsfall kann und muss die Schweiz nicht neutral bleiben. Ein neutraler Staat ist verpflichtet, Kriegsparteien von seinem Territorium fernzuhalten. Wer noch bezweifelte, dass dies für einen Kleinstaat gegen eine Grossmacht nicht mehr möglich ist, muss aus dem Ukrainekrieg die Konsequenz ziehen.

Obwohl die Ukraine viel einwohnerstärker als die Schweiz ist und über eine überraschend kampfstarke Armee verfügt, kann sie das Territorium, das die russische Armee noch nicht besetzt hat, nur mit massiver und wachsender ausländischer Unterstützung verteidigen. Ihre Forderungen nach Waffen gehen immer weiter: Nach Kampfpanzern verlangt sie jetzt Kampfflugzeuge und völkerrechtlich verbotene Munition (die die Russen bereits einsetzen). Sollte sich nach langem weiterem Kriegsverlauf zeigen, dass all dies nicht genügt, werden die NATO-Staaten entscheiden müssen, ob sie doch noch Truppen in die Ukraine entsenden müssen – damit die enormen Opfer nicht umsonst waren.

Und da stellt man sich vor, die kleine Schweiz könnte im Alleingang, neutral, eine Grossmacht daran hindern, schweizerisches Staatsgebiet als Durchmarschachse zu missbrauchen oder zu besetzen, um es als Stellungsraum für Truppen zu nutzen und die schweizerische Industrie für ihre militärischen Bedürfnisse arbeiten zu lassen. (Letzteres musste die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs neutralitätswidrig tun, ohne besetzt zu sein.)

Die politische und militärische Führung der Schweiz wusste schon vor dem Zweiten Weltkrieg, dass eine einzelstaatliche Verteidigung des gesamten Territoriums gegen eine Grossmacht unmöglich war. Sie bereitete mit Frankreich eine gemeinsame Abwehr vor, und nach Frankreichs Kapitulation zog sich die Schweizer Armee ins Alpenréduit zurück. Die damit verbundene, unvermeidliche Problematik muss in aller Drastik erkannt werden: Ostschweiz, Zürich, Mittelland, Jura, grosse Teile der französisch- und italienischsprachigen Schweiz hätten durch deutsche und italienische Truppen besetzt werden können. Um dies zu verhindern, musste die Schweiz Deutschland und Italien durch wirtschaftliches Entgegenkommen daran interessieren, die Schweiz nicht zu besetzen.

Militärische Neutralität gegen eine aggressive Gross- oder Supermacht ist unmöglich. Die gemeinsame Verteidigung mit starken ausländischen Kräften – im aktuellen Fall mit der NATO – muss umfassend vorbereitet werden.

Was bleibt von der Neutralität?

Die Schweiz wird keine militärischen Aggressionen unterstützen. Dass dies einem Beitritt zur NATO entgegenstünde, ist unwahrscheinlich. Es ist aber nicht hinreichend abgeklärt und müsste mit der NATO beraten und verhandelt werden. Trotz Vorwürfen, die gegen die NATO in der Vergangenheit etwa im Fall Afghanistan erhoben wurden, ist die NATO aber als Verteidigungsbündnis zu betrachten.

Was bleibt weiter von der Neutralität? Falls einmal wieder eine militärische Auseinandersetzung zwischen europäischen Mittelmächten, insbesondere Nachbarstaaten der Schweiz, drohen würde, würde die Schweiz – auch im Interesse ihres inneren Zusammenhalts – nicht Partei nehmen, sondern ihr Bestes tun, um zur Vermeidung eines Kriegsausbruchs beizutragen.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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