Ein Volks- und Stände-Nein würde von den Konzernen, deren Verhalten zur Lancierung dieser Initiative führte, als Freipass verstanden. Bundesrat und Verwaltung fiele es schwer, dem ohnehin eher weichen gesetzlichen Gegenvorschlag Wirkung zu verschaffen. Diejenigen, die sich zu Lasten von Menschenrechten und Umwelt bereichern wollen, würden sich aufs hohe Ross setzen.
Wer also ernsthaft wünscht, dass der Gegenvorschlag etwas bewirkt, und erwartet, dass dies möglich ist, ist nicht an einer klaren Ablehnung der KVI interessiert. Wer sich nicht auf die bisherigen Umfrageergebnisse verlässt, kann der KVI taktisch zustimmen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Initiative am Ständemehr scheitert, aber ein respektabler Ja-Stimmen-Anteil ist nötig, damit der Gegenvorschlag ernst genommen wird und Wirkung erzielt.
Ein Ja zur KVI ist erst ein Auftrag an Bundesrat und Parlament, aufgrund der neuen Verfassungsnorm ein Gesetz zu erlassen. Dabei haben sie eine grosse Freiheit. Man kann an dieser Freiheit durchaus Anstoss nehmen. Man sollte sich gelegentlich überlegen, ob es bei dieser Freiheit bleiben kann, und wie sie eingeschränkt werden könnte. Beispiele finden Sie hier: „Umsetzung angenommener Volksinitiativen – zweite Chance für das Parlament“ (Link zum Artikel.)
Doch diese Freiheit ist Verfassungswirklichkeit – vielleicht noch lange. Und das bedeutet, dass dasselbe Parlament für die gesetzliche Umsetzung der KVI zuständig wäre, das den griffigeren Gegenvorschlag des Nationalrats durch den weichen des Ständerats ersetzte. Dieses Parlament wäre frei, die Bestimmungen der KVI nach seinem Ermessen zu lockern. Wer der Initiative zustimmt, darf deshalb bestenfalls ein Gesetz erwarten, das etwa dem zuvor abgelehnten nationalrätlichen Gegenvorschlag entspricht.
Daraus ergibt sich, dass man der Konzernverantwortungsinitiative durchaus aus taktischem Grund zustimmen kann, ohne Risiko, dass sie sich „extrem“ auswirkt. Der Teufel, den die Gegner an die Wand malen, wird die Schweizer Wirtschaft nicht holen.