Die Pflicht, das Territorium neutral zu halten, ist gegen eine Grossmacht einzelstaatlich unerfüllbar
Im Verteidigungsfall kann und muss die Schweiz nicht neutral bleiben. Ein neutraler Staat ist verpflichtet, Kriegsparteien von seinem Territorium fernzuhalten. Wer noch bezweifelte, dass dies für einen Kleinstaat gegen eine Grossmacht nicht mehr möglich ist, muss aus dem Ukrainekrieg die Konsequenz ziehen.