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Kündigungsinitiative: Corona-Krise beeinflusst das Abstimmungsergebnis – aber wie?

Am 9. Februar 2014 wurde die Masseneinwanderungsinitiative mit einem Volksmehr von 50,3 % und einem klaren Ständemehr angenommen. Wird die SVP am 27. September auch die Kündigungsinitiative durchbringen? Die Ausgangslage ist grundlegend anders: Wegen der Klarheit, worum es geht, wegen der Corona-Krise und weil – mit Corona zusammenhängend – der Respekt vor der EU in der Schweiz tiefer denn je gesunken zu sein scheint. An Bedeutung gewinnt, was von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu erwarten wäre.

Klarheit, worum es geht:

Vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative war umstritten, ob bei ihrer Annahme das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit gekündigt werden müsse. Die Initianten taten ihr Bestes, um die Initiative zu verharmlosen. Als dann der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments tatsächlich einen harmlosen Inländervorrang beschlossen, schrie die SVP „Verfassungsbruch!“ und lancierte die Volksinitiative, der sie den Titel „für eine massvolle Zuwanderung“ gab, deren Annahme aber eindeutig zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU und damit zum Wegfall weiterer bilateraler Abkommen führen würde. Man kann dieser Initiative nur zustimmen, wenn man die Kündigung will.

Bedeutung der Corona-Krise:

Entscheidend wird sein, welche Konsequenzen die vielen Stimmberechtigten ziehen werden, die infolge der Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Infektionen arbeitslos wurden, diejenigen, die deswegen als Selbständige ihre Geschäftstätigkeit einstellen mussten, und diejenigen, die sich davor fürchten.* Wie viele Lohnabhängige werden  denken: Mit jeder zusätzlichen Arbeitskraft aus der EU, die in der Schweiz beschäftigt wird, sinkt meine Chance, wieder angestellt zu werden, bzw. meine Stelle zu behalten? Wie viele werden die Initiative ablehnen, weil sie infolge ihrer Annahme nachteilige Auswirkungen auf die Ausfuhr schweizerischer Waren und Dienstleistungen in die EU-Länder befürchten, und damit einen weiteren Rückgang der Beschäftigung in der Schweiz?

Wie wird sich diesmal die Abhängigkeit zum Beispiel der Pflegedienste von ausländischen Arbeitskräften auswirken? Wie hat sich die 2014 von Befürwortern der Masseneinwanderungsinitiative verbreitete  Zuversicht entwickelt, dass man diese Abhängigkeit bei gutem Willen rasch genug durch vermehrte Ausbildung von Schweizerinnen und Schweizern zu Pflegefachleuten und Pflegehilfskräften abbauen könne?

Niedergang des Respekts vor der EU:

Die EU spielt in der Bewältigung der Corona-Krise keine grosse sichtbare Rolle. Auch Beobachter, die ihr nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen, haben ihr und ihrer Kommissionspräsidentin Versagen vorgeworfen. Man wird dies wohl mit einiger Distanz nochmals beurteilen müssen. Aber der bestimmende Eindruck – auch und gerade in der Schweiz – ist, dass die Nationalstaaten das Heft in die Hand nahmen. Und indem sie ihre Grenzen schlossen, schienen sie ein starkes Zeichen gegen den erreichten Stand der europäischen Integration zu setzen.

Bedeutet das nun, dass die Schweiz auf eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens keine nachteilige Reaktion der EU mehr befürchten muss? Wer jetzt unter dem Eindruck steht, dass in Europa die Nationalstaaten das Sagen haben, müsste dieser Frage in den nationalen Hauptstädten nachgehen: Etwa in Rom, Paris, Berlin, Den Haag, aber auch dort, wo Parteien regieren, die unseren Initianten politisch nahe stehen, wie etwa in Wien, Warschau, Budapest, Prag, Ljubljana.

Corona hat bisher nicht dazu geführt, dass die Mitgliedstaaten ihrem Verhandlungsführer gegenüber Grossbritannien, Michel Barnier, ein milderes Verhandlungsziel gesetzt hätten. Wen es interessiert, wie sie auf einen Rückzug der Schweiz aus den bilateralen Vertragsbeziehungen reagieren würden, tut gut daran, die Brexit-Verhandlungen aufmerksam zu verfolgen.

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*Die Parteien täten gut daran, mit den ökonomischen und sozialen Opfern der Corona-Krise in ihren Reihen in einen strukturierten Dialog zu treten. Mehr dazu hier.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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