Sie befinden sich hier:

Hauptthema der Neutralitätsdebatte wird wohl die Sicherheit der Schweiz.

In der Debatte über die Beteiligung der Schweiz an den Sanktionen gegen Russland wurde zeitweilig in den Vordergrund gerückt, ob die Schweiz damit ihre Fähigkeit zu Guten Diensten vermindert oder gar beseitigt habe. Zu erwarten ist aber, dass im weiteren Verlauf der Neutralitätsdebatte die Frage dominant wird, ob und wie die Neutralität und die Neutralitätspolitik die Schweiz auch künftig vor Krieg und Besetzung schützen würde.

„Jeder ist sich selbst der Nächste.“ Die Neutralität wurde wohl vor allem deshalb bisher in Umfragen durch eine grosse Mehrheit der Befragten unterstützt, weil sie glauben, die Neutralität habe die Schweiz in zwei Weltkriegen vor Kriegsbeteiligung und Besetzung bewahrt.

Deshalb müssen wir uns vor allem auf die Diskussion vorbereiten, ob damit weiterhin gerechnet werden kann. Wobei davon auszugehen ist, dass die Schweiz schon vor Jahrzehnten die Neutralität als Instrument ihrer Sicherheitspolitik durch Beteiligung an Strukturen und Massnahmen der kollektiven Sicherheit ergänzte. Zu nennen sind die Mitgliedschaft in der UNO und der Organisation für Sicherheit- und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie die Partnerschaft für den Frieden mit der NATO.

Fragen, denen nachzugehen ist:

  • Wie gross war der Anteil der Neutralität an der Verschonung der Schweiz vor den beiden Weltkriegen wirklich? Welche anderen Faktoren und politischen Strategien trugen dazu bei?
  • Die Schweiz versteht ihre Neutralität richtigerweise als eine bewaffnete, denn wenn ein Land sein Territorium und seinen Luftraum nicht schützt, nehmen im Kriegsfall die Kriegsparteien dort ihre strategischen Interessen wahr und bereiten dies auch vor. Damit stellt sich die Frage, ob und inwieweit die militärische Sicherung von Territorium und Luftraum für einen Kleinstaat waffentechnisch überhaupt noch möglich ist. Erneut ist daran zu erinnern, dass die Schweiz schon vor dem Zweiten Weltkrieg für den Fall einer Verletzung ihrer Grenze durch Deutschland eine gemeinsame Verteidigung mit Frankreich plante (was durch die Kapitulation Frankreichs und die Umzingelung der Schweiz durch die Achsenmächte obsolet wurde).
  • Ist es im Interesse der Schweiz, aus neutralitätspolitischen Gründen nicht an Strukturen und Massnahmen der kollektiven Sicherheit mitzuwirken und sich nur teilweise oder gar nicht an Sanktionen zu beteiligen gegen Staaten, die Angriffskriege oder andere schwere Verletzungen internationalen Rechts begehen?

Die Überprüfung und Neuorientierung der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik muss notwendigerweise auf Szenarien und auf deren Wahrscheinlichkeit ausgerichtet werden. Das Szenario „Erster Weltkrieg“ – Krieg zwischen Nachbarländern der Schweiz – ist eher unwahrscheinlich, wenn auch nicht denkunmöglich. In diesem Szenario könnte die sicherheitspolitische Bedeutung einer Neutralitätspolitik von damals wieder wachsen. Aber dies kann kein Grund sein, die schweizerische Aussen-, Sicherheits- und Europapolitik nicht auf die absehbaren Realitäten von heute und morgen auszurichten.

Hierzu lesenswert Georg Häsler: „Die Schweiz soll ihre bewaffnete Neutralität in den Dienst des Völkerrechts stellen“, NZZ 25.3.22 (Link).

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Schweiz-EU: Wenn es eine Volksinitiative braucht…

Das Initiativrecht ist kein Privileg der Abschotter und Abschotterinnen. Sonst wäre der Beitritt der Schweiz zur UNO nicht durch die Annahme einer Volksinitiative herbeigeführt und die Staatsvertragsinitiative der AUNS nicht hochkant verworfen worden. Aber wenn es sich bestätigt, dass es eine Volksinitiative braucht, um den ungehinderten Zutritt zu kontinentaleuropäischen Märkten und die Mitwirkung der Schweiz an der europäischen Forschungskooperation zu sichern, ist dies kein Ruhmesblatt für das politische System unseres Landes.

Weiterlesen »

Ampel-Parteien und Union erschweren gemeinsam einen autoritären Zugriff auf das Bundesverfassungsgericht

Gewarnt durch Entwicklungen in Ungarn und Polen einigten sich Ampel-Parteien und Union darauf, mit ihrer Zweidrittelsmehrheit im Bundestag Gesetzesnormen, die die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts schützen, ins Grundgesetz (die deutsche Verfassung) aufzunehmen. Dann hätte eine autoritäre Regierung nur noch Zugriff auf das höchste Gericht, wenn sie im Bundestag selbst eine Zweidrittelsmehrheit hätte.

Weiterlesen »

Brexit-Abkommen und Rahmenabkommen: Sorgfältig abklären.

Nach der Einigung zwischen der EU und Grossbritannien auf ein Partnerschaftsabkommen werden Schnellschüsse abgegeben. Die Forderungen an den Bundesrat und an die EU, die Streitschlichtungsregeln des Institutionellen Rahmenabkommens grundlegend zu ändern, werden hochgeschraubt. Ohne sorgfältige Abklärung kann dies zu einer Enttäuschung führen.

Weiterlesen »