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Konzernverantwortung: Jetzt beginnt die Bewährungsprobe des Gegenvorschlags

Es kam fast, wie es sich gegen Ende des Abstimmungkampfs abzeichnete: Das Ständemehr war für die Konzernverantwortungsinitiative unerreichbar. Das Volksmehr ist knapper als erwartet – ultra-knapp: Ahnlich knapp wie die Annahme des Kampfflugzeugbeschaffung und der Masseneinwanderungsinitiative. Die Gegenvorschlags-Strategie von Bundesrätin Karin Keller-Sutter war erfolgreich. Somit beginnt nun die Bewährungsprobe des Gegenvorschlags.

Es geht dabei nicht so sehr um die Erwartungen derer, die ja gestimmt haben. Die meisten von ihnen erwarten wenig oder nichts vom Gegenvorschlag. Es geht um jene, die durch die Beteuerungen der Justizministerin, die Ziele der Initiative zu teilen und deshalb den Gegenvorschlag aufgegleist zu haben, zu einem Nein veranlasst wurden. Das war ja das Ziel des Gegenvorschlags. Aber diese Nein-Stimmenden haben Erwartungen in den Gegenvorschlag gesetzt. Die Voto-Studie wird wohl die Anteile derer aufzeigen, die wegen dem Gegenvorschlag nein stimmten, und jener, die überhaupt keinen Handlungsbedarf sahen.

Der Bundesrat sollte sich nun bemühen, das Vertrauen, das ein Teil der Nein-Stimmenden in den Gegenvorschlag setzten, zu rechtfertigen und damit zugleich bei einem Teil der Ja-Stimmenden das Misstrauen abzubauen. Auch die Parteien und Verbände, die die Initiative bekämpften, tun gut daran, den Bundesrat darin zu unterstützen. Denn es misslang ihnen nicht nur, eine Volksmehrheit zu gewinnen, sondern auch sie müssen dem Willen derjenigen Rechnung tragen, die die Ziele der Initiative teilten, aber den Beteuerungen glaubten, diese seien mit dem Gegenvorschlag besser zu erreichen. Enttäuscht man die geweckten Erwartungen, kann sich dies auf die Ergebnisse kommender Wahlen auswirken.

Nun warten wir gespannt auf die ersten Berichte aufgrund der Artikel 964bis ff. und beobachten Umsetzung und Kontrolle der „Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit“ gemäss Art. 964quinquies ff. des durch den Gegenvorschlag revidierten Obligationenrechts.

Link zum Gegenvorschlag.

Link zur Gegenüberstellung Initiative und Gegenvorschlag.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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