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Ja zu Minderheitenschutz, Nein zu Hetze und Diskriminierung: 1994 54,6 %, 2020 63,1 %

Die Behauptung, Demokratie erfordere die Freiheit zu Hetze und Diskriminierung, ist in der Schweiz nicht mehrheitsfähig. Unter dem Eindruck von Hasskampagnen aller Art ist die Unterstützung für den Schutz von Minderheiten vor solchen Anfeindungen sogar gewachsen: Von 54,6 % im Jahr 1994 auf 63,1 %. Dies ist auch ein Urteil über die Rechtspraxis: Nach Meinung einer klaren Mehrheit hat die Antirassismus-Strafnorm, die seit 1995 in Kraft ist, die Demokratie nicht eingeschränkt.

2014 verlangte die SVP-Fraktion mit einer von Nationalrat Gregor A. Rutz (Zürich) vertretenen Motion die Abschaffung der Antirassismus-Strafnorm. Der Nationalrat lehnte 2016 diesen Vorstoss ab. Jetzt zeigt sich, dass er dies im Sinne der Volksmehrheit tat. Mit einem neuen Anlauf zur Abschaffung ist jetzt kaum mehr zu rechnen.

Das Ja zum Einbezug der sexuellen Orientierung in diesen strafrechtlichen Minderheitenschutz fiel deutlicher aus  als 1995, obwohl damals das Argument zu beachten war, dass die Schweiz nicht zur Basis und zum Rückzugsort von Nazis und Holocaustleugnern werden wolle. Der Entscheid vom 9. Februar 2020 ist eine Solidaritätsbezeugung einer klaren Mehrheit der Stimmberechtigten mit Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen, verfolgt, diskriminiert werden. Hierzu hat beigetragen, dass der Teil der Bevölkerung wächst, die Menschen mit anderer sexueller Orientierung in ihrer Familie, ihrem Freundeskreis, am Arbeitsplatz haben – und dies auch wissen. Dies hat sich nun positiv auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt. Man will, dass diese Menschen angstfrei leben können, und ist sich bewusst, dass verbale Gewalt oft physischer Gewalt den Weg bereitet.

58,9 % Nein zur Durchsetzungsinitiative (28.2.16).

66,3 % Nein zur „Selbstbestimmungsinitiative“ (25.11.18)

63,1 % Ja zur Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm (9.2.20)

Bei aller Heftigkeit, mit der die Auseinandersetzungen zwischen RotGrün einerseits, Mitte und FDP anderseits geführt werden, ist doch nicht zu übersehen, dass sie bei diesen wichtigen Entscheidungen auf derselben Seite standen. Es gibt noch Gemeinsamkeiten. Sie dürften stärker ins Gewicht fallen.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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