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Schweiz-EU: Wer bestimmt, wie sich Mitgliedschaft und Nichtmitgliedschaft auswirken?

„Das ist eine Idee für Mitgliedstaaten“, schreibt Gerhard Schwarz in der NZZ vom 18.5.21* zur Unionsbürgerrichtlinie, „und selbst für sie ist sie problematisch. Hingegen kann man nicht ernsthaft erwarten, dass ein Nicht-EU-Mitglied ein solches Ansinnen aufnimmt.“ Nur: Es ist die EU, die bestimmt, unter welchen Bedingungen sie Nichtmitgliedern erleichterten Zugang zu ihren Märkten gewährt und sie an ihren Kooperationen mitwirken lässt, zum Beispiel in der Forschung. Ein Nichtmitglied, das diese Bedingungen nicht erfüllen will, ist frei, auf erleichterten Marktzutritt und Mitwirkung an Kooperationen zu verzichten.

Die EU muss ihre Politik gegenüber Nichtmitgliedern vor ihren Mitgliedern vertreten. In dem sehr negativen Gesamtbild, das Gerhard Schwarz – und nicht nur er – von der EU hat, erscheint die Mitgliedschaft vor allem als Last für die Mitgliedstaaten: Als eine Last, die sie besser nie auf sich genommen hätten. Aber da sie nun einmal Mitglieder wurden, wäre nachvollziehbar, wenn es ihnen schwer fiele, das Bisschen Vorteil, das ihnen die Mitgliedschaft bringt – namentlich den hürdenfreien Marktzutritt und Kooperationen – mit Staaten zu teilen, die die Pflichten und Lasten der Mitgliedschaft nicht auf sich genommen haben.

Sollte sich die Schweiz nun wirklich entscheiden, das Rahmenabkommen abzulehnen und damit in Kauf zu nehmen, dass sich die Beziehung der EU schrittweise einem blossen Drittstaaten-Verhältnis annähert, wird sie gut daran tun, sich nicht nur in Brüssel, sondern auch in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten um Schadensminderung zu bemühen.

Es ist empfehlenswert, Texte der klügsten Exponenten zu lesen. Zu den klügsten schweizerischen EU-Gegnern gehört Gerhard Schwarz, vormals Leiter der NZZ-Wirtschaftsredaktion und Direktor des Think Tanks Avenir Suisse, heute Präsident der Progress Foundation. Deshalb wird auf die in diesem Artikel (Link) vertretenen Auffassungen, aus denen hier nur eine herausgegriffen wurde, zurückzukommen sein.

Lesenswert zum Rahmenabkommen aber auch Hansueli Schöchli in der selben Ausgabe der NZZ (Link).

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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