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Schweiz-EU: Wer bestimmt, wie sich Mitgliedschaft und Nichtmitgliedschaft auswirken?

„Das ist eine Idee für Mitgliedstaaten“, schreibt Gerhard Schwarz in der NZZ vom 18.5.21* zur Unionsbürgerrichtlinie, „und selbst für sie ist sie problematisch. Hingegen kann man nicht ernsthaft erwarten, dass ein Nicht-EU-Mitglied ein solches Ansinnen aufnimmt.“ Nur: Es ist die EU, die bestimmt, unter welchen Bedingungen sie Nichtmitgliedern erleichterten Zugang zu ihren Märkten gewährt und sie an ihren Kooperationen mitwirken lässt, zum Beispiel in der Forschung. Ein Nichtmitglied, das diese Bedingungen nicht erfüllen will, ist frei, auf erleichterten Marktzutritt und Mitwirkung an Kooperationen zu verzichten.

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