Vorab sei festgestellt, dass es kein völkerrechtliches Privileg der direkten Demokratie gibt. Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen den Staaten grundsätzlich unabhängig von ihrer inneren Ordnung. Pacta sunt servanda: Dass Verträge einzuhalten oder nach vertraglichen Regeln zu kündigen sind, gilt auch für eine direkte Demokratie. Auch die Menschenrechtskonventionen sind keine Ausnahmen vom Prinzip, dass das Völkerrecht keinen Unterschied zwischen Staatsformen macht. Denn ein Staat, der eine Menschenrechtskonvention unterzeichnet und nicht gekündigt hat, bleibt auch dann zu ihrer Einhaltung verpflichtet, wenn er sich anschickt, den Boden der rechtsstaatlichen Demokratie zu verlassen.
Was ist zum Beispiel von einem kürzlich verbreiteten Tweet zu halten, in dem sinngemäss steht, die Schweiz brauche die EU nicht zu respektieren, denn die EU werde zusammenbrechen: Sie sei eine Fehlkonstruktion, weil sie nicht aus direktdemokratischen Volksentscheiden hervorgegangen sei?
Dieses Urteil beruht auf der irrtümlichen Annahme, dass die Wahlen in einer nichtdirekten, in einer repräsentativen Demokratie keine Quittungen für die Regierungspolitik, keine Weichenstellungen für die Sachpolitik sind. Wären die Völker der EU-Staaten zutiefst unzufrieden mit ihrer Zugehörigkeit zur EU und mit deren Entwicklung, würde sich dies auf die Wahlen auswirken. Das triumphale Wahlergebnis Boris Johnsons ist ein Beispiel dafür, und in vielen andern EU-Ländern ist die EU-Politik ein wichtiges Wahlkampfthema.
Es ist durchaus möglich, dass in den nächsten Jahren in weiteren EU-Ländern „Exit“-Parteien an die Macht kommen. Aber das bedeutet auch, dass wir nicht meinen sollten, die EU sei demokratisch nicht legitimiert, nur weil über sie in den Mitgliedstaaten nur ausnahmsweise direktdemokratisch abgestimmt wird. Auch repräsentative Demokratien können die EU verändern und könnten sie schwächen oder gar auflösen.
Die repräsentativen Demokratien verdienen auch in historischer Sicht nicht unsere Verachtung. Mit ihnen wurden monarchistische, feudalistische und totalitäre Systeme überwunden. Es mag sein, dass sie mit der Zeit direktdemokratische Elemente einführen werden. Auf teilstaatlicher Ebene kennen sie solche bereits, wie etwa deutsche Bundesländer.
In der Schweiz waren die Voraussetzungen für eine direkte Demokratie auf gesamtschweizerischer Ebene günstig. Es gab eine direktdemokratische Tradition in den Kantonen, wobei man sich bewusst sein muss, dass die Landesgemeindedemokratie zum Teil stark hierarchisch geprägt waren: So gab es Landsgemeinden, die durch Söldnerführer dominiert wurden. Von einer Demokratie nach heutigem Verständnis kann erst die Rede sein, nachdem eine breite Volksbildung eine breite Partizipation ermöglicht hatte und Meinungsvielfalt gelebt werden konnte. Vorteilhaft für die direkte Demokratie auf nationaler Ebene ist auch die Kleinstaatlichkeit.