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Die Zugehörigkeit zum Bundesrat bleibt für die Parteien unverbindlich

Die Überzeugung, dass die Schweiz das beste politische System habe, ist verbreitet. Das hindert nicht daran, sich auch mit seinen Nachteilen zu befassen: Dass die Regierungsbeteiligung für die Parteien unverbindlich ist, und dass die Bundesversammlung den Parteien und Fraktionen kaum mehr das verfassungsmässige Wahlrecht entgegenhält.

Interessant ist jetzt ein Blick nach Holland. Geert Wilders hat in den Wahlen 24 % der Stimmen erhalten. In der Schweiz bekäme seine Partei nach arithmetischer „Zauberformel“ zwei Bundesratssitze, ohne mit andern Parteien über die künftige Regierungspolitik verhandeln zu müssen. In Holland muss er sich in eine Koalition einbringen – und schafft es vielleicht nicht, weil er von andern Parteien, auf deren Stimmen im Parlament er für die Wahl seiner Leute zu Ministern angewiesen wäre, zurückgewiesen wird (Link zu NZZ-Bericht vom 1.12.23).

In Deutschland könnte die Ampelkoalition vorzeitig zu Ende gehen, weil die FDP wahrnimmt, dass sie an der Mitverantwortung für die Regierungspolitik unterzugehen droht.

In den letzten vier Jahren kam mehr denn je Unzufriedenheit mit dem Bundesrat und den meisten seiner Mitglieder auf. Man muss sich aber bewusst sein, dass die Gründe hierfür nur teilweise im Ungenügen der Personen liegen. In der Schweiz kann keine Regierungspolitik durchgesetzt werden, und deshalb wird auch kaum eine solche entwickelt. Trotz Kollegialprinzip dominieren Departementspolitiken, und das hat für die Parteien den Vorteil, dass sie gegen die Chefinnen und Chefs der jeweils anderen Parteien agitieren und so permanenten Wahlkampf treiben können, obwohl offiziell für alles Wichtige das Kollegium zuständig ist.

Es ist durchaus zu begrüssen, dass jetzt intensiv über die Zusammensetzung des Bundesrates diskutiert und auf das Wahlrecht der Bundesversammlung gepocht wird, sowohl bezüglich der parteipolitischen Zusammensetzung als auch der vorgeschlagenen Kandidaten. Nötig wäre, für die Regierungsbildung auch ein Mindestmass an gemeinsamen Zielen zu verlangen. Überraschungen sind möglich, aber diese Überraschung kaum. Die Bundesratsparteien werden das Privileg ihrer oppositionellen Freiheit, das Prinzip der unverbindlichen Regierungsbeteiligung, hochhalten.

Siehe auch:

„Bundesratswahlen: Fehlende oder ungenügende Eignungsbeurteilung?“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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