Ein solcher Wahlausgang ist möglich, vielleicht wahrscheinlich, aber nicht sicher. Die Überzeugungsarbeit steht erst noch bevor.
Aber wenn es so kommt, gilt es, sich auf den Grundsatz zu besinnen, dass die freiheitliche Demokratie niemanden dazu zwingt, an einer Fehlentwicklung mitzuwirken. Wenn eine relative Mehrheit der Wählenden in einem bestimmten Moment eine Partei an die Schwelle zur Macht stellt, die in schwerwiegender, grundsätzlicher Weise die eigenen Werte verletzt, darf, ja muss man die Zusammenarbeit verweigern. Das heisst: Es lässt sich dann nicht verhindern, dass eine solche relative Mehrheitspartei eine Minderheitsregierung bildet, aber man darf und soll sich bei der Wahl zwischen zwei Übeln der Stimme enthalten und dann tun, was man kann, um ihre Politik in Frage zu stellen, zu kritisieren, zu behindern und sich als glaubwürdige Alternative für kommende Wahlen aufzubauen.
Es gibt ein eindrückliches Beispiel für eine solche berechtigte, strategisch richtig Verweigerungshaltung: Charles de Gaulle verweigerte in der französischen Vierten Republik die Zusammenarbeit mit den Regierungsparteien. Er ging entscheidend gestärkt aus seiner Verweigerungsphase hervor: Als die Vierte Republik scheiterte, schuf er die Fünfte Republik und bestimmte deren Politik während vieler Jahre, 1959-1969 als Staatspräsident.