Sie befinden sich hier:

Rahmenabkommen: Mit dem Verhandlungsende beginnt Bewährungsprobe und Erfahrungsphase.

Wenn der Bundesrat die Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU abbricht, geht er Risiken ein. Aber der Entscheid hat auch eine positive Seite: Er markiert den Beginn der Bewährungsprobe für diejenigen, die das Scheitern herbeigeführt haben. Das Behaupten und Spekulieren geht zu Ende.

Jede Plan-B-Massnahme muss innenpolitisch mehrheitsfähig gemacht werden. Und wenn dies gelingt, wir sich zeigen, ob das Ziel, das mit ihr in den Beziehungen zur EU angestrebt wird, ganz, teilweise oder gar nicht erreicht wird.

Zum Beispiel die Idee, die Kohäsionsmilliarde sofort zu bezahlen, um die EU zu besänftigen. Innenpolitisch wird Widerstand kommen: Aber sicher nicht als Vorleistung! Diese sei jetzt als Pfand wichtiger denn je. Und woran soll sich die Besänftigung zeigen? Man vernimmt, es gehe vor allem um die Forschung. Aber will man ohne diesbezügliche Zusagen der EU zahlen, oder will man eine neue sektorielle Verhandlung beginnen, mit dem Angebot, bei Einigung zu zahlen?  Ob Ideen, die davon ausgehen, die EU sei käuflich, realistisch sind, wird sich weisen. Vermutung: Eher nicht.

Und dann die vielen autonomen Nachvollzüge von EU-Recht, welche Bundesrat und Kantone anschieben wollen: Da stehen wohl fast ebensoviele Auseinandersetzungen mit Interessengruppen bevor, die gegen das Rahmenabkommen waren, weil sie gerade diese Rechtsänderungen nicht wollten. Wie sie ausgehen werden, ist offen. Einige mögen gewonnen werden, andere nicht. Und wie nah wird man mit dieser Strategie an das Ergebnis heranfahren können, das man vom Rahmenabkommen erwartet – oder befürchtet – hätte? Die EU wird das Genügen oder Ungenügen der Anpassungen beurteilen unter Einbezug der Rechtsauslegung ihres Gerichtshofs in Luxemburg.

Wie vor allem Professor Thomas Cottier aufzeigte – ohne viel Gehör zu finden: Wenn die EU Ausgleichsmassnahmen trifft, wird die Schweiz ohne Rahmenabkommen kein Schiedsverfahren einleiten können, das deren Verhältnismässigkeit prüft.

Nach und nach werden wir beurteilen können, ob die Schweiz auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen kann.

Und die Volksinitiative für eine stärkere Integration der Schweiz in Europa, für die Unterzeichnung des Rahmenabkommens oder eines weiterentwickelten Vertrags?

Es ist richtig, dass sie vorbereitet wird. Wenn die Schweiz sehr schlechte Erfahrungen auf dem Kurs macht, den Bundesrat und Mitverantwortliche jetzt wohl einschlagen, ist unsicher, ob diese in ein paar Jahren bereit sind und sich einigen können, diesen Kurs zu ändern. Dann kann, wenn eine Inititive zustande gekommen ist, das Volk entscheiden. Und wenn die Entwicklung besser verläuft als befürchtet, kann jede Initiative zurückgezogen werden.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Schweiz-EU und die nationalen Wahlen 2023.

Die Europapolitik wird im schweizerischen nationalen Wahlkampf 2023 eine zentrale Rolle spielen, aber ob die Wahlen die europapolitischen Kräfteverhältnisse in Parlament und Bundesrat ändern werden, ist bestenfalls offen.

Weiterlesen »

Wettbewerb der Systeme: Putin, Xi, Orban und Konsorten lernen von Vorgängern.

Im 20. Jahrhundert gab es in westlichen Demokratien starke kommunistische Parteien. Die Sowjetunion und China fanden eine gewisse Resonanz mit ihrem Anspruch, der Kommunismus sei für „Arbeiter und Bauern“ erstrebenswert. Putin, Xi, Orban und Konsorten propagieren nun ihre autoritären, illiberalen Ordnungen. Es gibt Kräfte im Westen, die zur Partnerschaft mit ihnen bereit sind.

Weiterlesen »