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Bilaterale III: Gegen krasse Ungleichheit der Stimmrechte in der Abstimmung

Der Grosse Rat des Kantons Aargau entscheidet über einen Antrag der SVP-Fraktion, der Kanton Aargau solle eine Standesinitiative für die Unterstellung der Bilateralen III unter das Ständemehr einreichen. Thomas Pfisterer, alt Bundesrichter und früherer Aargauer Regierungsrat und Ständerat der FDP, begründet in der „Aargauer Zeitung“ vom 20.11.25, weshalb dieser Antrag abzulehnen sei.

Link zum Artikel. Auszug:

„(…) Die Bundesversammlung wird auch ohne Standesinitiative aus dem Aargau über die Art des Referendums entscheiden. (…) Eine Standesinitiative zu beschliessen, würde bedeuten, dass der Grosse Rat den vom Volk gewählten Mitgliedern der Bundesversammlung misstraut, dass sie das Thema aufgreifen. (…)

Beim Staatsvertragsreferendum mit dem Ständemehr zählt die Stimme eines kleinen Kantons mehr als die eines grossen. Eine Stimme im Kanton Uri hat rund 15-mal mehr Gewicht als eine Stimme aus dem Aargau, bei Innerrhoden wären es über 35-mal mehr als der Aargau und über 40-mal mehr als Zürich. Es ist daher undemokratisch, beim Abschluss von Staatsverträgen entgegen der Verfassung zusätzlich eine Mehrheit der Kantone (Ständemehr) zu verlangen. Dass kein Ständemehr gilt, ist staatspolitisch wichtig. Das Ständemehr würde die Polarisierung fördern und den in der Verfassung verankerten Kompromiss zwischen Stadt und Land und auch zwischen Welsch-, Italienisch- und Deutschschweiz beeinträchtigen. (…)

In unserer Bundesverfassung sind die Volksrechte verankert: Eine Volksabstimmung mit Ständemehr ist nur beim NATO- oder EU-Beitritt sowie ähnlichen Vorlagen vorgesehen. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Unsere Volksrechte sind als Rechte des Einzelnen ausgestaltet und keine Sache im Ermessen der Behörden. Sie sind durch Bundesrat und Parlament unantastbar. Als ehemaliges Parlamentsmitglied füge ich an: Es müsste uns vor einem Parlament grauen, das nach eigener Lust und Laune je nach politischem Geschäft ein Referendum verweigert oder ausdehnt. Wir wollen keine Plebiszite wie in Frankreich und hängen nicht von Vereinbarungen der Elite oder Parteien ab wie in Belgien oder den Niederlanden.

Oft werden drei Beispiele angeführt, um hier ein Referendum zu begründen: Völkerbund, Freihandelsabkommen EG, EWR. Diese Beispiele sind jedoch unter anderen rechtlichen Voraussetzungen beschlossen worden. Zudem sind seither alle Versuche gescheitert, dem Parlament zu erlauben, nach Gutdünken («Bauchgefühl») Referenden zu beschliessen. Insbesondere haben auch die aargauischen Stimmberechtigten am 17. Juni 2012, wie alle anderen Kantone, die Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk» abgelehnt. Es wäre seltsam, wenn die Bundesversammlung von der EU Rechtssicherheit verlangt, selbst jedoch gegenüber den eigenen Stimmberechtigten Rechtsbruch begeht. Also soll dies der Grosse Rat auch nicht von der Bundesversammlung verlangen! (…)

Der Aargau ist besonders daran interessiert, dass die Schweiz ihre Nachbarschaftsverhältnisse handlungsfähig regeln kann, ohne von kleinen Kantonen in der Inner- und Ostschweiz überstimmt zu werden, die weitab von der Landesgrenze liegen. Der Aargau ist der Kanton mit der längsten unmittelbaren Grenze zu Deutschland. Er lebt von guten Beziehungen über den Rhein (täglich über 15’000 Grenzgänger, Verkehr, enge Beziehungen mit den Grenzorten jenseits des Rheins wie in Rheinfelden, Stein, Laufenburg, Zurzach, Kaiserstuhl). Wir bemühen uns im Sisslerfeld um eine grosse Industrieansiedlung, unter anderem über den Rhein. Wir leben über die Rheingrenze im gleichen Raum, trinken das gleiche Wasser und nutzen und schützen die gleiche Natur und Landschaft. Wir sind grenzüberschreitend aufeinander angewiesen. Mit einem Staatsvertragsreferendum mit Ständemehr setzen wir dies aufs Spiel.

Den Initianten geht es kaum um das Ständemehr und den Schutz der Kantone. Aus politischen Gründen wollen sie die Hürden für neue Verträge mit der EU möglichst hoch aufbauen, damit die Verträge vielleicht am Ständemehr scheitern. Sie behindern damit die Diskussion um die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn, vorab Baden-Württemberg, noch bevor das Parlament seine Debatte über den Inhalt der Verträge abgeschlossen hat und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sich gleichberechtigt darüber eine Meinung bilden können – ohne Vorrang der kleinen Kantone. Das Ständemehr zu fordern ist undemokratisch. Also verdient der Antrag auf eine Standesinitiative für ein Ständemehr ein Nein!“

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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