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«Kein Intensivbett für Corona-Skeptiker» – grundrechtlich und rechtsstaatlich gesehen.

Der Gesundheitsökonom Willy Oggier schlägt vor, „dass Corona-Skeptiker ihr Recht auf ein Akutbett oder einen Intensivplatz verwirken, falls es zu Engpässen kommt“ (Tages-Anzeiger 17.11.20, S. 5*). Wenn man sich vor Augen hält, in welchem Gesundheitszustand Menschen sind, die intensivmedizinische Behandlung brauchen, läuft diese Forderung darauf hinaus, Corona-Skepsis – was immer das heisst – unter Todesstrafe mit vorangehender schwerer Körperstrafe zu stellen. Selbst wenn man solche Strafen bejahen würde, wären sie an rechtsstaatliche Voraussetzungen geknüpft, die bekanntlich in den USA zu langen, in einigen Fällen jahrzehntelangen Verfahren führen können.

Oggier findet das „ganz einfach: Wer angezeigt wird, weil er die Abstand- und Hygieneregeln mutwillig missachtet, soll die Verantwortung für sein Handeln tragen. Ich schlage vor, dass diese Personen namentlich erfasst werden und im Zweifelsfall kein Intensivbett erhalten. Ganz nach dem Verursacherprinzip.“

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) haben Triage-Richtlinien erlassen und kürzlich aktualisiert. Diese anerkennen ein einziges Kriterium für die Auswahl der zu Behandelnden bei ungenügenden intensivmedizinischen Kapazitäten: Die Überlebenschance. Für deren Beurteilung haben sie ein differenziertes System erarbeitet, das vor allem mit Fragilitätsstufen arbeitet. Gesellschaftliche Bewertungen schliessen die Richtlinien aus. Mehr dazu hier.

Es ist kaum vorstellbar, dass Ärztinnen und Ärzte nach Gesinnung und Verhalten von Menschen fragen, die vor ihnen liegen und intensivmedizinische Behandlung brauchen. Die Anwendung der Richtlinien, falls sie denn nötig wird, ist hart genug. Dazu kommt: „Triage-Entscheide müssen vor den Menschenrechten Bestand haben.“

Bevor eine Person unbehandelt ihrem Leiden überlassen und wahrscheinlich in den Tod geschickt würde, müssten die im Strafprozess erforderlichen Nachweise erbracht werden: Welchen genauen Tatbestand hat die beschuldigte Person durch ihr Tun oder Lassen erfüllt? Wie gross ist das Verschulden? Ist eine Erschwerung wie die von Oggier genannte (wie auch immer definierte) Mutwilligkeit gegeben? Gibt es Schuldminderungsgründe? Wie steht es um die Urteilsfähigkeit? Es müssten Triage-SchnellrichterInnen eingeführt werden, wie HaftrichterInnen, aber mit einem fataleren Auftrag.

Der Vorschlag ist hoffentlich chancenlos. Aber er treibt die Verrohung der Auseinandersetzungen um die Regeln weiter, die uns zur Eindämmung der Pandemie auferlegt werden. Eine Verrohung, die bisher vor allem von COVID-Leugnern und Massnahmenverweigerern vorangetrieben wurde.

Link zum Interview (hinter Paywall).

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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