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Rechtskommission des Ständerats sucht Auseinandersetzung mit dem Journalismus.

Das hat das Potenzial für einen Vertrauenstest an der Urne: Die Streichung eines Wortes in der Zivilprozessordnung soll dazu führen, dass Gerichte öfter das Erscheinen eines Medienberichts provisorisch verbieten können. Die Antragsteller müssen sich entscheiden: Wollen sie dieses Vorhaben verharmlosen – oder forsch vor Parlament und Volk treten mit der Botschaft, die Medienfreiheit gehe zu weit und müsse wirksam eingeschränkt werden?

Für eine offensive Strategie hat sich offenbar der Kommissionspräsident, Ständerat Beat Rieder (Mittepartei, Wallis) entschieden, jedenfalls in einer ersten Reaktion. Auf Anfrage der Tamedia-Organe sagte er: «Es gibt immer noch zu viele Presseartikel, die auf Sensationen aus sind, ohne die Privatsphäre der betroffenen Personen zu respektieren». Die Medien hätten viel Macht, man müsse diese ins Gleichgewicht bringen (Link zum Bericht). Eher gegen eine grosse Streitlust der Kommission spricht allerdings, dass sie diesen Antrag in der Medienmitteilung über die Sitzung, an der sie ihn beschloss, gar nicht erwähnte.

Das Wort, das gestrichen werden soll, lautet „besonders“. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats beantragt diesem nun, nur noch einen “schweren Nachteil”, nicht mehr einen “besonders schweren Nachteil” als Voraussetzung für eine vorsorgliche Massnahme zu verlangen. (Link zur Fahne.) Es ist nicht sogleich klar, wie stark sich dies auf die Gerichtspraxis auswirken würde. Medienrechtler und die Organisation Reporter ohne Grenzen erwarten eine starke Behinderung der Medienfreiheit. Mehr dazu bei Unser Recht: „Vorsorgliche Massnahme gegen Medienberichte: Ständeratskommission will Hürde senken“ (Link).

Eine Volksabstimmung über das Zurückdrängen des investigativen, recherchierenden Journalismus wäre für die Journalistinnen und Journalisten nicht leicht zu gewinnen. Die Behörden geniessen noch immer viel Vertrauen grosser Teile der Bevölkerung. Etwas geringer ist das Vertrauen in die Vertretungen der Privatwirtschaft und in die Medien, wobei Radio und bezahlte Medien gute Werte erzielen (siehe Sorgenbarometer 2020, S. 16, Link). „Anderseits mehren sich an der Urne Misstrauenskundgebungen gegen die Privatwirtschaft: Eine Volksmehrheit nahm die Haftungsregeln der Konzernverantwortungsinitiative an, das Volksbegehren scheiterte nur am Ständemehr. Eine überraschend grosse Mehrheit lehnte privatwirtschaftliche Lösungen für die elektronische Identität ab, und das Freihandelsabkommen mit Indonesien wurde trotz Unterstützung durch Vertreter der Linken wie Molina, Nussbaumer und Strahm nur ganz knapp angenommen. Schlechte Wahlergebnisse der „Wirtschaftspartei“ FDP passen in dieses Bild. Neue Boni-Exzesse könnten dieser Tendenz weiteren Schub geben.“ (Link)

Damit man besser beurteilen kann, was auf dem Spiel steht, sollten die Befürworter des Antrags der Ständeratskommission aufgefordert werden, Beispiele von Medienberichten nennen, gegen die eine vorsorgliche Massnahme möglich geworden wäre, wenn die Zivilprozessordnung bereits nach ihrem Vorschlag revidiert gewesen wäre.

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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