Link zum Kommentar von Luzi Bernet.
Es war schon immer klar, wird aber weitgehend verkannt: In der EU sind es die Regierungen der Mitgliedstaaten, welche bei wichtigen Entscheidungen das letzte Wort haben. In den Wirren um die Nachfolge Junckers im Kommissionspräsidium fiel die Macht der Regierungen krass ins Auge: Zuerst verhinderten die autoritären Ostmitteleuropäer die Wahl Frans Timmermans‘, weil er für Rechtsstaatlichkeit zuständig war. Dann stellte sich Macron dem Spitzenkandidaten-Prinzip entgegen und bildete eine Mehrheit für die Wahl Ursula von der Leyens.
Wenn die Schweiz die EU davon überzeugen will, die bilateralen Beziehungen mit eingeschränkter oder aufgehobener Personenfreizügigkeit oder zumindest mit privilegiertem Lohnschutz weiterzuführen, ist dies, wenn überhaupt, nur mit Zustimmung der Mitgliedstaaten möglich. Die Kommission könnte dies nicht gegen deren Willen durchsetzen, selbst wenn sie wollte. Die Schweiz findet nur zu einer illusionslosen und wirksamen Europapolitik, wenn sie bei den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeiten und Grenzen abklärt.
Die schweizerische Interessenvertretung bei den EU-Mitgliedstaaten hat noch einen anderen Vorteil: Sie führt zu einem realistischeren Blick auf das Szenario, dass die EU in Europa an Bedeutung verlöre oder ganz niederginge, wie man es in einem Teil des schweizerischen Parteispektrums erwartet oder gar erhofft. Wäre es wirklich von Vorteil für die Schweiz, wenn die Regierungen ihrer Nachbarstaaten und anderer für uns wichtiger Länder vermehrt, vielleicht eines Tages gar ausschliesslich, die direkten Verhandlungspartner des Bundesrats würden, ohne EU-Rahmen? Die Auseinandersetzungen, die wir schon bisher mit unseren Nachbarländern führen mussten – Stichworte: Fluglärm, Kernkraftwerke, Besteuerung, Grenzgänger -, lassen die Antwort erahnen.