Eine zweite Regierung Trump ist unter legalen Voraussetzungen nur noch möglich, wenn Trump doch noch die Mehrheit der Wahlmänner und Wahlfrauen gewinnt: Durch Gerichtsurteile über seine Betrugsklagen, und/oder wenn Parlamente von Gliedstaaten ihre Wahlergebnisse durch Parlamentsbeschlüsse ersetzen, wonach die Elektoren ihres Staates Trump wählen müssen. Beides ist nicht ganz unmöglich, aber eher unwahrscheinlich.
An der Medienkonferenz wurde Pompeo gefragt, ob Trumps Weigerung, eine Niederlage einzugestehen, nicht Aufrufe des Außenministeriums an andere Länder für faire und freie Wahlen diskreditiere. „Das ist lächerlich“, sagte Pompeo laut Bericht des „Spiegel“ (Link). „Die Vereinigten Staaten haben ein Wahlsystem, das tief in unserer Verfassung verankert ist.“ Diesem System werde man folgen.
Man kann diese Aussage als Relativierung der Ankündigung einer zweiten Regierung Trump verstehen: Dass Pompeo überzeugt ist, Trump werde sich noch rechtmässig behaupten können. Man werde aber dem Wahlsystem der Verfassung folgen, auch wenn es Biden als neuen Präsidenten bestätige.
Wie wäre es, wenn Gerichtsurteile zugunsten Trumps nicht genügen würden, um ihm eine Mehrheit von Elektorenstimmen zu beschaffen, und er nur infolge des Ersatzes von Wahlergebnissen durch die Einsetzung von Trump-Elektoren durch Staatenparlamente Präsident bliebe? Dadurch könnte sich ein Graben öffnen zwischen juristischer Legalität und demokratischer Legitimität. Wie würden denn diese Staatenparlamente begründen, dass sie das Wahlergebnis aufheben? Wohl durch die Behauptung, die Gerichte hätte die Betrugsklagen zu Unrecht abgewiesen. Damit würden sie die Gewaltenteilung verletzen und die Staatskrise weiter verschärfen.
Die Möglichkeit des Machtwechsels und der Respekt vor dem Mehrheitsentscheid sind – zusammen mit freiheitlichen und rechtsstaatlichen Wahlbedingungen – die Substanz der Demokratie. Wenn die USA davon abrücken, geben sie ihren Anspruch auf, weltweite Führungsmacht der Demokratien und Rechtsstaaten zu sein. Mike Pompeo muss sich mit der Aussicht befassen, die aussenpolitischen Interessen seines Landes und seines Präsidenten auch unter dieser neuen Voraussetzung zu vertreten.