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Wenn die Geltung der Bundesverfassung als „formaljuristisch“ bezeichnet wird

Die Bundesverfassung (BV) ist schwach geschützt. Obwohl durch Volks- und Ständemehr doppelt legitimiert, kann sie durch einfache Gesetzgebung materiell abgeändert werden, ohne dass dies im Verfassungstext sichtbar wird. Selbst einige linke Ständeräte haben soeben wieder eine Verfassungsgerichtsbarkeit abgelehnt. Dazu passt, wenn es jetzt als „formaljuristisch“ bezeichnet wird, dass die BV keine Vorwirkung von Volksinitiativen zulässt.

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