Sie befinden sich hier:

Verteidigungsauftrag aus Bundesverfassung streichen?

Ein Artikel eines Redaktors der Schweizer Offizierszeitschrift zeigt, dass wir in der Schweiz ein ernstes sicherheitspolitisches Thema zu behandeln haben.

Die schweizerische Armee hat ihre Verfassungsgrundlage in Artikel 58 der Bundesverfassung.

Dessen Absatz 2 bestimmt die Aufgaben der Armee: „Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.“

Die „Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift (ASMZ)“ ist das Publikationsorgan der Schweizerischen Offiziersgesellschaft. Es verdient öffentliche Aufmerksamkeit, wenn ein Redaktor der ASMZ, Major Peter Müller, unter dem Titel „Schlimmer als befürchtet“ die Frage stellt, ob der Verteidigungsauftrag aus der Bundesverfassung gestrichen werden sollte. Er meint, die Armee sei nicht mehr in der Lage, diesen Auftrag zu erfüllen, und es werde ihr in absehbarer Zeit auch nicht mehr ermöglicht werden.

Ist das noch Protest gegen die Militärpolitik von Bundesrat und Parlament oder tatsächlich überlegte, kühle Resignation?

Wer will diese Diskussion tatsächlich führen?

Sie wäre aber wichtig und interessant. Primär müsste man wohl zu hinterfragen versuchen, ob und inwieweit der Autor mit seiner Beurteilung der Armee und ihrer Zukunftsperspektiven recht hat. Man müsste über militärische Bedrohung und deren Entwicklung sprechen. Man müsste grundsätzlich der Fähigkeit autonomer Landesverteidigung eines neutralen Kleinstaats nachgehen. Und schliesslich würde sich die Frage stellen: Wenn ein Land wie die Schweiz sich nicht mehr verteidigen kann – was dann? Beitritt zur NATO?

Historisch gesehen ist das Kriegs-Ungenügen der Schweizer Armee nichts Neues. Als die Schweiz von Nazi-Deutschland und dem faschistischen Italien umgeben war, zog der Bundesrat die Armee ins Réduit, also in den Alpen- und Voralpenraum zurück. Auch im Réduit konnte sie zur Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz beitragen, indem sie eine militärgeografisch begrenzte Widerstandsbereitschaft hochhielt.

Die NZZ beklagt immer wieder, dass Deutschland zu wenig Geld für die Bundeswehr ausgebe. Trump habe recht, wenn er deshalb mit Rückzug von US-Truppen aus Deutschland drohe. So zum Beispiel hier. Major Müllers Artikel zeigt aber, dass wir in der Schweiz ein eigenes ernstes sicherheitspolitisches Thema zu behandeln haben.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Medienförderung: Die seltsamen Selbstverständlichkeiten der Gegnerinnen und Gegner.

Journalistische Arbeit kann finanziert werden:
durch die Konsumentinnen und Konsumenten von Information, Recherche, Analyse und Kommentar;
durch Werbeauftraggeber:innen;
durch Financiers und Financières;
durch staatliche Subventionen – in unterschiedlichen Mischungsverhältnissen. Mit jeder dieser Finanzierungsquellen sind Risiken von Abhängigkeit verbunden. Ein interessantes Thema. Interessant ist auch, was die Gegnerinnen und Gegner der Medienförderungsvorlage herausgreifen, und was für sie anscheinend selbstverständlich ist.

Weiterlesen »

Angriff auf die Schweiz muss faktisch Nato-Bündnisfall sein – aber der Nationalrat verbietet, ihn zu üben

Zur Vorbereitung des Verteidigungsfalls hat die Schweiz eine valable und eine fragwürdige Alternative: Durch die Nato unterstützte Abwehr oder Rückzug ins Alpenreduit. Die Schweiz erwartet, dass die Nato auf einen Angriff auf die Schweiz wie auf einen Bündnisfall reagiert. Dies muss durch gemeinsame Übungen vorbereitet werden. Doch nun verbot der Nationalrat hat der Armee, an Bündnisfall-Übungen der Nato teilzunehmen – wissend, dass die Nato künftig aufgrund der konkreten Bedrohung durch Putin kaum mehr andere Übungen durchführt.

Weiterlesen »